Thomas Fuchs bekleidet seit dem 1. November 2021 das Amt des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz. Im "Zur Sache" berichtet er über seine ersten Erfahrungen mit dem Thema Datenschutz im Bereich Gesundheit, welche Schwerpunkte er künftig setzen möchte und wie ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz aussehen könnte. 

TK: Herr Fuchs, Sie sind nun seit rund einem halben Jahr Hamburgs Datenschutzbeauftragter. Welche Themen konnten Sie seither bewegen? Welche Schnittstellen gab es beim Thema Gesundheit?

Thomas Fuchs: Zunächst hat uns das letzte halbe Jahr weiter die Pandemie beschäftigt, erst bei der Erhebung, dann bei der jetzt notwendigen Löschung von Daten, die insbesondere am Arbeitsplatz erhoben wurden. Und da geht es bereits vor allem um Gesundheitsdaten. Die Pandemie hat die Defizite in der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens offengelegt. Deshalb ist es mir wichtig, dass hier der Rechtsrahmen insbesondere für die medizinische Forschung verbessert wird. Wir beteiligen uns an der Taskforce des Bundes und der Länder zu Forschungsdaten und werden Impulse für die Ausgestaltung eines Forschungsgesetzes geben sowie Ansprechpartner in diversen Fragen im Kontext mit Forschungsdaten sein. Darüber hinaus begleiten wir zum Beispiel die Novellierung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes und andere Regulierungsinitiativen im Bereich der Forschung im Gesundheitsbereich.

Thomas Fuchs

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Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nicht der Datenschutz hindert Datennutzung zum Wohle der Gesellschaft, sondern Unsicherheit und Unklarheit über das Erlaubte. Thomas Fuchs, Hamburgischer Datenschutzbeauftragter

TK: Oft hat der Datenschutz die Rolle des "Schwarzen Peters". Wie kommt er da Ihrer Meinung am besten raus? Wie kann Datenschutz praktikabel umgesetzt werden?

Fuchs: Erstmal war es ein Meilenstein, dass Europa mit der DSGVO auf die steigende Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen reagiert und die Rechte der Büger:innen in der Digitalisierung gestärkt hat, auch mit durchsetzungsstarken Aufsichtsbehörden. Jetzt zeigen neue regulative Vorhaben, dass der europäische Gesetzgeber den digitalen Binnenmarkt weiter ausbauen und die Möglichkeiten der Datennutzung verbessern will. Das finde ich richtig. Und es verdeutlicht einen Aspekt, der in der Debatte um vermeintlich zu viel Datenschutz vielfach untergeht: In vielen Konstellationen fehlt es an der gesetzgeberischen Ausgestaltung, rechtsklare Möglichkeiten für Datenverarbeitungen zu schaffen. Nicht der Datenschutz hindert Datennutzung zum Wohle der Gesellschaft, sondern Unsicherheit und Unklarheit über das Erlaubte.

TK: Welche Schwerpunkte möchten Sie im Bereich Gesundheit künftig setzen, und wie könnte ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz aus Ihrer Sicht aussehen?

Fuchs: Gesundheitsdatenschutz muss durchsetzungsstark sein. Wir werden daher weiter von unseren Abhilfebefugnissen Gebrauch machen, wenn wir Mängel feststellen. Regelmäßig begegnen uns zum Beispiel Arztpraxen, denen es an einer strukturierten Datenschutzorganisation fehlt. Während der besonderen Belastungssituation der Corona-Pandemie haben wir hier nur die drängenderen Einzelprobleme beseitigt, wir werden jetzt aber verstärkt zum Beispiel die Erstellung und Einhaltung der gesetzlich gebotenen Zugriffskonzepte und Löschfristen verfolgen.

Auf Europäischer Ebene liegt nun erstmals ein Entwurf für eine neue Verordnung vor, dem "European Health Data Space", ein aus unserer Sicht sehr wichtiges Vorhaben. Wie konkret dann ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz aussehen kann, wird davon abhängen, welche nationalen Regulierungsmöglichkeiten übrig bleiben. Ich würde es begrüßen, wenn klare Normen unter Wahrung von Datenschutzgrundsätzen die Gesundheitsversorgung durch einen erleichterten elektronischen Zugang verbessern und dem Einzelnen mehr Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten gegeben wird. Gleichzeitig müssen die Regeln zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken deutlich verbessert und vereinfacht werden. Dabei darf nicht vergessen werden, neben den Normen tatsächlich auch die technische Infrastruktur für solche Datenräume zu schaffen.

Thomas Fuchs, Hamburger Daten­schutz­be­auf­trag­ter, zum Gesund­heits­da­ten­nut­zungs­ge­setz

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Hintergrund

Auf dem Neujahrsempfang 2022 der TK-Landesvertretung Hamburg stand das Thema "(Gesundheits-)Daten endlich nutzen!" im Mittelpunkt. Im Interview erläutert Prof. Dr. Jonas Schreyögg , Direktor des Hamburg Center für Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg und Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit, worauf es bei dem Regierungsvorhaben ankommt, ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu beschließen und  Maren Puttfarcken , Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, erklärt, wie Gesundheitsdaten die Versorgung verbessern könnten.