Die Digitalisierung in Deutschland kommt nur schwer voran. Ob in der Arztpraxis, in der Apotheke oder im Krankenhaus: viele Prozesse funktionieren noch per Postweg oder Fax statt digital. Patienten müssen ihre Krankengeschichte in Aktenordnern selbst dokumentieren und von Arzt zu Arzt tragen. Verordnungen und Rezepte werden noch immer auf Papier ausgestellt und die Videosprechstunde gehört noch nicht zum Standard in deutschen Arztpraxen. Zwar gibt es die elektronische Patientenakte nun (ePA) seit mehr als zwei Jahren, doch die Anmeldung ist umständlich und bringt für Patientinnen und Patienten kaum Mehrwert. Die Gesetzesentwürfe zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen den festgefahrenen Digitalisierungsbemühungen im deutschen Gesundheitswesen wieder Schub verleihen. 

Eines der zentralen Vorhaben der Digitalstrategie des Gesundheitsministeriums ist die elektronische Patientenakte (ePA). Jeder Versicherte erhält durch die neue Opt-Out Regelung, die im Gesetz festgeschrieben werden soll, eine Akte. Damit sich die ePA in der breiten Bevölkerung durchsetzt, muss sie für Ärzte und Patienten im Alltag einen spürbaren Mehrwert bieten. Gleichzeitig muss sie für Versicherte und Ärztinnen und Ärzte einfach zu bedienen sein. Nutzerfreundlichkeit ist auch das entscheidende Stichwort für das E-Rezept und die digitalen Identitäten, die das sichere Anmelden bei digitalen Gesundheitsservices künftig erleichtern sollen. Was sich noch ändern muss, damit die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen zum Erfolg wird, lesen Sie in unserer Position.

TK-Posi­ti­ons­pa­pier - Digi­tal­ge­setze

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