Kiel, 23. Mai 2023. Nach der Kommunalwahl ist vor der Sozialwahl: Ab morgen haben TK-Mitglieder noch genau eine Woche Zeit, um mitzubestimmen, wer sie im Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse vertreten soll. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt und ist nach der Bundestags- und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. In Schleswig-Holstein sind rund 400.000 TK-Mitglieder aufgerufen, ihr Recht auf Mitbestimmung zu nutzen. 

Wählen bedeutet Gesundheitsversorgung mitzubestimmen 

"Wer an der Sozialwahl teilnimmt, übt Einfluss auf Entscheidungen in Sachen Gesundheit aus. So hat der TK-Verwaltungsrat etwa die Kostenerstattung für Reiseschutzimpfungen sowie die elektronische Patientenakte ‘TK-Safe’ auf den Weg gebracht", berichtet Sören Schmidt-Bodenstein, Leiter der TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein. Auch in der gesundheits- und sozialpolitischen Diskussion bezieht der Verwaltungsrat Stellung und hat in der Vergangenheit mehrere Resolutionen und Positionspapiere verabschiedet. Als Gremium, das die operative Tätigkeit der Krankenkasse kontrolliert, entscheidet der Verwaltungsrat zudem über den Einsatz der Versichertenbeiträge. 

Digitalisierung im Interesse der Versicherten 

In der laufenden Legislaturperiode setzt sich der TK-Verwaltungsrat für eine konsequente Digitalisierung im Gesundheitswesen ein und rief die Politik dazu auf, eine nutzerfreundliche Ausgestaltung des E-Rezepts voranzutreiben. Bislang benötigen Versicherte hierfür nämlich eine separate App der gematik. Deutlich einfacher wäre es, wenn sich die Versicherten über ihre bereits bekannte Krankenkassen-App einloggen könnten. Dazu ist eine technische Anbindung des E-Rezept-Fachdienstes der gematik an die elektronische Patientenakte der Krankenkassen erforderlich. "Da die TK-App bereits über fünf Millionen Downloads verzeichnet, wäre dies ein entscheidender Schritt, um das E-Rezept in der Bevölkerung zu etablieren", ordnet Schmidt-Bodenstein ein. 

Neben Briefwahl erstmals auch Online-Wahl möglich 

Im bundesweiten Schnitt betrug die Wahlbeteiligung bei der letzten Sozialwahl 30 Prozent - in Schleswig-Holstein lag sie bei knapp 35 Prozent. Um den Wahlvorgang möglichst komfortabel zu gestalten, kann 2023 erstmals auch online abgestimmt werden. Wer ein internetfähiges Endgerät hat, zum Beispiel einen PC oder ein Smartphone, kann sich mit der TK-Gesundheitskarte und dem Wahlkennzeichen, das auf den Wahlunterlagen vermerkt ist, als wahlberechtigt identifizieren und auf dem digitalen Stimmzettel seine Stimme abgeben.