Erstmals dürfen die Krankenkassen ihren Mitgliedern 2023 neben der traditionellen Briefwahl auch eine Online-Wahl ermöglichen, so wie es der TK-Verwaltungsrat seit vielen Jahren gefordert hatte.
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Seit 1953 finden in Deutschland Sozialwahlen statt. Wahlberechtigte Mitglieder erhielten die Wahlunterlagen bislang stets nach Hause zugestellt und konnten ihre Stimme mit dem vorfrankierten "roten Umschlag" per Post zurücksenden. Nun kommt eine weitere Option hinzu.
Die Ersatzkassen, zu denen auch die TK gehört, haben sich schon lange dafür eingesetzt, dass Versicherte neben der traditionellen Briefwahl auch die Chance erhalten, ihre Stimme online abzugeben - zum ersten Mal bei einer großen Wahl in Deutschland überhaupt. Mit den entsprechenden Rechts- und Satzungsänderungen haben der Gesetzgeber und die Sozialparlamente der Ersatzkassen nun den Weg dafür bereitet.
Online-Wahl für 71 Prozent der Befragten vorstellbar
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Die Bereitschaft der Wahlberechtigten, die Online-Sozialwahl auszuprobieren, ist groß. Das zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der TK.
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Mehr zur Sozialwahl
Wie funktioniert die Sozialwahl? Und was ist neu der bei Sozialwahl 2023? Mehr Infos dazu auf den TK-Themenseiten zur
Sozialwahl 2023
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