Dresden, 17. April 2023. Am 20. April startet mit dem Versand der Wahlunterlagen die heiße Phase der drittgrößten Wahl in der Bundesrepublik. Allein bei der Techniker Krankenkasse (TK) sind 8,7 Millionen Mitglieder aufgerufen, ihr Recht auf Mitbestimmung zu nutzen - in Sachsen 190.000. Sie können aus ihrer Mitte ihre Interessenvertreterinnen und - vertreter wählen. 52 Millionen Stimmen für die ehrenamtlichen Verwaltungsräte der Deutschen Rentenversicherung Bund und fünf Ersatzkassen sind es bundesweit. Alle sechs Jahre werden in Deutschland diese Gremien gewählt.

Demokratische Errungenschaft mit hoher Wahlteilnahme stärken

"Das Prinzip der sozialen Selbstverwaltung ist eine Stärke unseres Gesundheitssystems. Die Ehrenamtlichen setzen sich für die Rechte und Interessen der Versicherten ein, um die Gesundheitsversorgung in deren Sinne mitzugestalten", hebt Alexander Krauß, Leiter der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) Sachsen die Bedeutung dieser demokratischen Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger hervor. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Vertreter der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zentrale Entscheidungen treffen. Selbstverwaltung bedeutet auch mehr Unabhängigkeit von der Politik. "Das ist wichtig, wenn angesichts aktueller Krisen die Gesundheitsversorgung nicht immer an erster Stelle stehen kann. Problematisch ist jedoch, wenn die Politik versucht, die Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung des Verwaltungsrates einzuschränken, was wir leider schon mehrfach erlebt haben. Es ist wichtig, dass wir diese demokratische Errungenschaft mit einer hohen Wahlteilnahme stärken", so Krauß weiter. Je mehr Menschen sich an der Sozialwahl beteiligen, umso stärker ist die Stimme der Versicherten. Im bundesweiten Schnitt betrug die Wahlbeteiligung bei der letzten Sozialwahl 30 Prozent, in Sachsen war sie mit knapp 38 Prozent am höchsten.

Neben Briefwahl erstmalig auch Online-Wahl möglich

Erstmals in der Geschichte der Sozialwahlen können TK-Mitglieder 2023 auch online darüber abstimmen, wer ihre Interessen im TK-Verwaltungsrat vertreten soll. Die zusätzliche Wahloption zur Briefwahl macht dies einfacher und zeitgemäßer. Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, nennt die Einführung der Online-Wahlen eine "kleine Revolution im Sozialwahlrecht". "Ich bedanke mich bei der TK und den übrigen Ersatzkassen, dass sie diese Pionierarbeit gestemmt haben. Diese Online-Wahl musste schlicht neu entwickelt werden. Und ich bin sehr froh, dass dies gelungen ist," betont Weiß. Bei der TK können Mitglieder bis zum 31. Mai nun auch bequem per PC oder mobilem Endgerät ihre Stimme abgeben.

Verwaltungsrat setzt sich für Interessen der Versicherten ein

Der Verwaltungsrat in Krankenkassen ist vergleichbar mit einem Aufsichtsrat in Unternehmen. Zu den Aufgaben des TK-Verwaltungsrates gehört, den Haushalt zu verabschieden und den hauptamtlichen Vorstand zu wählen. Das Gremium der Ehrenamtlichen legt den Zusatzbeitrag fest und entscheidet darüber, welche Satzungsleistungen den Versicherten über die Regelversorgung hinaus angeboten werden wie bspw. Reiseimpfungen oder die Sportmedizinische Untersuchung. 

Die Mitglieder des Verwaltungsrats kommen aus der Praxis. Sie bringen bei den Entscheidungen ihre Erfahrungen aus Beruf und Alltag mit ein. Claudia Goymann übt dieses Ehrenamt seit 2017 bei der Techniker Krankenkasse aus. Für sie ist wichtig: "Wir Versichertenvertreter kennen die Bedürfnisse der Versicherten und achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beitragsgeldern. Auch bei der Politik setzen wir uns für die Versicherten ein, so zum Beispiel für eine nutzerfreundliche Umsetzung des E-Rezeptes."

Durch seine Arbeit nimmt der Verwaltungsrat direkten Einfluss auf die Gesundheitsversorgung der Versicherten. In Widerspruchsausschüssen setzen sich die Ehrenamtlichen zudem mit Entscheidungen auseinander, mit denen Versicherte nicht einverstanden sind. Die Bedürfnisse der Versicherten behalten sie dabei stets im Blick. Sie setzen sich dafür ein, dass ihre Versicherten auch in der Zukunft die bestmöglichen und innovative Leistungen erhalten, unterstützen den medizinischen Fortschritt und beziehen in der Gesundheitspolitik Stellung für die Versichertengemeinschaft.