Sozialwahl 2023
Artikel aus Nordrhein-Westfalen
Alle sechs Jahre können Kassenmitglieder die Vertreterinnen und Vertreter in der Selbstverwaltung wählen.

Allein bei der Techniker Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen können rund 2,1 Millionen Mitglieder ihr Recht zur Mitbestimmung nutzen und darüber entscheiden, wer sie und ihre Anliegen im ehrenamtlichen TK-Verwaltungsrat vertreten soll.
Exklusive Leistungen für TK-Versicherte
Unter anderem schöpft der Verwaltungsrat da, wo es sinnvoll ist, die Möglichkeit von sogenannten Satzungsleistungen aus. Die Satzung regelt beispielsweise freiwillige Leistungen, die über das gesetzlich vorgesehene Maß hinausgehen. So profitieren TK-Versicherte etwa von erweiterten Leistungen, wenn sie eine Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege benötigen. Auch die Reiseschutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen und die verschiedenen Wahltarife sind beispielsweise zusätzliche Angebote, die der Verwaltungsrat in der Satzung festgeschrieben hat.
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Direkter Einfluss in Sachen Gesundheit
Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, die TK finanziell so auszurichten, dass ihre Versicherten auch in der Zukunft die bestmöglichen Leistungen erhalten können. Dabei soll der Zugang zu innovativen Leistungen ermöglicht und der medizinische Fortschritt unterstützt werden. Gegenüber der Gesundheitspolitik bezieht der Verwaltungsrat Stellung für die Versichertengemeinschaft. Wer also an der Sozialwahl teilnimmt, nimmt dadurch direkt Einfluss in Sachen Gesundheit.
Wahl auch online möglich
Zum ersten Mal können Wahlberechtigte der Ersatzkassen ihre Stimme zu einer Sozialwahl auch online (PC, Tablett, Handy) abgeben. Die Online-Wahl spart Zeit, schont Umwelt und Geldbeutel. Durch die zusätzliche Option der Online-Wahl soll eine noch höhere Beteiligung der Mitglieder erreicht werden.
So funktioniert die Online-Sozialwahl
Stichtag 31. Mai 2023
Wer wie bisher seine Stimme schriftlich abgeben möchte, muss beachten, dass der Wahlumschlag spätestens am 31. Mai um 24:00 Uhr beim Versicherungsträger eingegangen sein muss. Eine Stimmabgabe per Online-Wahl muss spätestens am Wahltag bis 23:59:59 Uhr erfolgt sein.
Erklärfilm zur Sozialwahl 2023