Sozialwahl 2023: TK-Mitglieder können erstmals auch online abstimmen
Pressemitteilung
Hamburg/ Düren, 24. Februar 2023. Erstmals in der Geschichte der Sozialwahlen können TK-Mitglieder 2023 auch online darüber abstimmen, wer ihre Interessen im Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) vertreten soll. Die Entscheidung, eine Online-Wahl durchzuführen, fällte der Wahlausschuss der TK am 24. Februar 2023 auf seiner Sitzung in Düren, Nordrhein-Westfalen. Bislang erfolgte die Wahl ausschließlich per Brief.
"Demokratische Teilhabe funktioniert nur, wenn möglichst viele ihr Recht zur Mitsprache nutzen. Die zusätzliche Wahloption macht dies einfacher und zeitgemäßer. Wir freuen uns, dass wir unseren Mitgliedern anbieten können, bei der Sozialwahl 2023 nun auch bequem per PC oder mobilem Endgerät ihre Stimme abzugeben", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK und Vorsitzender des TK-Wahlausschusses.
Bereitschaft zur Online-Wahl ist groß
Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag der TK gaben rund 71 Prozent der Befragten an, dass sie bei der Sozialwahl 2023 online abstimmen wollen. Als Gründe nannten sie, dass dies Zeit und Geld spare, die Umwelt schone sowie einfacher und bequemer sei.
Online-Wahl für 71 Prozent der Befragten vorstellbar
Die Ersatzkassen, zu denen die TK gehört, haben sich schon lange dafür eingesetzt, dass die Mitglieder die Chance erhalten, ihre Stimme auch online abzugeben. Mit den entsprechenden Rechts- und Satzungsänderungen haben der Gesetzgeber und die Verwaltungsräte der Ersatzkassen nun den Weg für dieses Modellprojekt geebnet.
Digitale Stimmabgabe bei fünf Ersatzkassen möglich
Neben der TK werden auch BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse ihren Mitgliedern erstmalig eine Online-Wahl anbieten. Allein bei der TK können 2023 rund 8,7 Millionen an der Sozialwahl teilnehmen. Ab Mitte April erhalten sie ihre Wahlunterlagen, in denen die zwei Wege der Stimmabgabe - per Brief oder online - Schritt für Schritt erklärt sind. Stichtag ist der 31. Mai 2023, bis dahin muss der ausgefüllte Stimmzettel bei der TK eingegangen beziehungsweise die Online-Stimmabgabe erfolgt sein.
Hohe Sicherheitsstandards für die Online-Wahl
Das Online-Wahlsystem erfüllt hohe technische und organisatorische Anforderungen, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt haben.
Hinweis für die Redaktion
Im Auftrag der TK hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im August 2022 in einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage bundesweit insgesamt 2.051 Personen ab 18 Jahren in computergestützten Telefoninterviews zu den Themen Mitbestimmung im Gesundheitswesen und Sozialwahl befragt.