Nur der Verwaltungsrat kann die Satzung der TK ändern. Des Weiteren entscheidet er, unter anderem, über den Haushalt und positioniert sich zu politischen Fragen zur Gestaltung des Gesundheitswesens.

In der bisherigen Amtszeit hat er bereits mehrere neue Satzungsleistungen beschlossen.

Die Versorgung der Versicherten optimieren

Um für die Zukunft aufgestellt zu sein, stellte der Verwaltungsrat die Weichen für die Kostenübernahme digitaler Hilfsmittel. Als erste konkrete Leistung wurde ein Programm für Online-Sehübungen bei funktionaler Sehschwäche (Amblyopie) für Kinder beschlossen. Sie können nun pro Kalenderjahr 300 Euro Zuschuss für eine Online-Sehschule erhalten.

Aufgrund einer weiteren Satzungsänderung können TK-Versicherte mit bestimmten Risikofaktoren erweiterte Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen, etwa bei Bluthochdruck oder auch zur Früherkennung von Hautkrebs. Bei einem erhöhten Hautkrebsrisiko können demnach Behandlungsmöglichkeiten, wie die visuelle Ganzkörperinspektion oder die Dermatoskopie, herangezogen werden.

Online-Präventionsangebote

TK-Versicherte können bei regelmäßiger Teilnahme an Online-Präventionsangeboten einen 100-prozentigen Zuschuss und bis zu 100 Euro für zertifizierte Online-Kursangebote erhalten. Digitale Angebote können den Versicherten einen niederschwelligen Zugang ermöglichen, da sie flexiblere Angebotsformate bieten.

Die Positionen des Verwaltungsrats

"Ehrenamtliche können viele Situationen und Fragen besser einschätzen als die Gesetzgebung, weil sie Erfahrungen auf dem Feld haben und an weniger unterschiedliche Interessensgruppen gebunden sind als die Politik", erklärt Uwe Bußmeier, Arbeitgebervertreter.

Demokratische Mitbestimmung ist beim Verwaltungsrat keine leere Worthülse, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Beiträge effektiv und im Interesse der Versicherten eingesetzt werden. Darüber hinaus positioniert sich der Verwaltungsrat zu relevanten Themen, die die Belange der Beitragszahler betreffen. 

So sieht auch Versichertenvertreterin Annette Stensitzky ihre Motivation "in der Gestaltung der Gesundheitsversorgung, gelebter Demokratie, dem Regeln von Belangen und den Interessen der Versicherten".

Das taten die Ehrenamtlichen etwa mit der Resolution "Keine weiteren Einschnitte in die Aufgaben der Selbstverwaltung", in der sich der Verwaltungsrat gegen eine Beschränkung der Souveränität der Sozialen Selbstverwaltung einsetzt. 

Reso­lu­tion des TK-Verwal­tungs­rats

Keine weiteren Einschnitte in die Aufgaben der Selbstverwaltung 

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Außerdem positionierte sich der Verwaltungsrat in seiner Resolution "Keine Sozialgarantie auf Kosten der selbstverwalteten GKV" gegen die Pläne der Bundesregierung, die unter anderem auch infolge der Corona-Pandemie entstandene Finanzierungslücke im Gesundheitssystem in Höhe von 16,6 Milliarden Euro vor allem durch GKV-Beitragsgelder zu schließen.

"Die Sozialgarantie darf nicht auf Kosten der Beitragszahlenden in den Gesetzlichen Krankenversicherungen gehen", betont Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats.

Reso­lu­tion des TK-Verwal­tungs­rats

Keine Sozialgarantie auf Kosten der selbstverwalteten GKV

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Auch die Gestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist dem Verwaltungsrat ein Anliegen.

"Die Digitalisierung nimmt endlich auch im Gesundheitswesen richtig Fahrt auf. Dabei dürfen wir nicht vergessen, die Versicherten mitzunehmen. Digitale Gesundheitskompetenz wird künftig zum Schlüsselfaktor für Patienten werden", erläutert der alternierende Vorsitzende Dominik Kruchen.

Mit der Resolution "Digitale Gesundheitskompetenz verankern" forderten die Ehrenamtlichen die systematische Verankerung der "Digitalen Gesundheitskompetenz" in allen aktuellen Initiativen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Reso­lu­tion des TK-Verwal­tungs­rats

 Digitale Gesundheitskompetenz verankern

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Hintergrundwissen und Infos zum Verwaltungsrat

Verwaltungsrat der TK

Blogbeitrag: TK-Verwaltungsrat - Stimme der Versicherten

Blogbeitrag: Ehrenamtliche Selbstverwaltung - wieso, weshalb, warum?