Allein bei der Techniker Krankenkasse können 2023 Jahr rund 8,6 Millionen Mitglieder ihr Recht zur Mitbestimmung nutzen und darüber entscheiden, wer sie und ihre Anliegen im ehrenamtlichen TK-Verwaltungsrat vertreten soll. Anders gesagt: Wer an der Sozialwahl teilnimmt, nimmt direkten Einfluss auf zentrale Entscheidungen in Sachen Gesundheit.

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Selbstverwaltung bedeutet Unabhängigkeit vom Staat 

Die Mitbestimmung über die Sozialwahl ist im internationalen Vergleich eine Besonderheit: Sozialversicherungssysteme sind in der Regel entweder staatlich oder staatsnah organisiert - dann stellt allein die Politik die Weichen. Eine andere Variante bilden marktwirtschaftlich orientierte Systeme, die über wenig Schutz für sozial Schwächere verfügen. Die Selbstverwaltung bietet eine Alternative, die einerseits für Unabhängigkeit vom Staat steht und andererseits das Solidarprinzip als zentrales Element lebt.

Wahlordnung regelt den Ablauf

Für die Sozialwahl 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Peter Weiß (CDU) als Bundeswahlbeauftragten bestellt. Mit seiner Stellvertreterin Doris Barnett (SPD) überwacht er sämtliche Vorgänge rund um die Sozialwahl 2023 und sorgt für einen korrekten Ablauf der Wahl.

Die Sozialwahl ist eine Listenwahl. Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme einer der antretenden Listen. Die Wahlordnung für die Sozialversicherung regelt den genauen Ablauf der Wahl, etwa wie das Zulassungsverfahren der Listen gestaltet oder wie das Ergebnis ermittelt wird.

Erklär­film zur Sozi­al­wahl 2023

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Wegbereiter für die Sozialwahl 2023

Rund 8,6 Millionen TK-Mitglieder können bei der Sozialwahl 2023 bestimmen, wer ihre Interessen vertritt. Thomas Ballast und Jörg Ide geben einen Einblick in die Arbeit des Wahlausschusses, der dies ermöglicht.

Erstmals Geschlechterquote für kandidierende Listen

Eine wichtige Neuerung bei der Sozialwahl 2023 ist die mit dem sogenannten MDK-Reformgesetz eingeführte Geschlechterquote. Demnach müssen die zur Wahl stehenden Listen bei den Krankenkassen mindestens 40 Prozent weibliche und mindestens 40 Prozent männliche Kandidierende beinhalten. Hätten Vorschlagslisten diese Maßgabe nicht eingehalten, wären sie nicht zur Sozialwahl zugelassen worden. 

Ziel der Geschlechterquote ist, dass Frauen und Männer jeweils angemessen in den Verwaltungsräten der Krankenkassen repräsentiert werden. Bereits bei der letzten Sozialwahl im Jahr 2017 lag der durchschnittliche Frauenanteil in den Verwaltungsräten der urwählenden Ersatzkassen bei fast 38 Prozent. 

Bei den Sozialversicherungsträgern der Rente und der Unfallversicherung ist die Geschlechterquote derzeit keine Pflicht, sondern nur eine Soll-Bestimmung. 

Alle Informationen zu den Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten für die Sozialwahl 2023 bei der TK gibt es hier

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Mehr zur Sozialwahl

Wie funktioniert die Sozialwahl? Und was ist neu der bei Sozialwahl 2023? Mehr Infos dazu auf den TK-Themenseiten zur  Sozialwahl 2023 .