Ab Mitte April bis zum Stichtag 31. Mai 2023 können allein in Hamburg 380.000 von insgesamt 8,6 Millionen wahlberechtigten TK-Mitgliedern bei der Sozialwahl 2023 mitentscheiden. Zum ersten Mal ist das in diesem Jahr sogar online möglich. Bei der TK wird seit jeher eine Urwahl durchgeführt: Die Mitglieder können dabei entscheiden, wer ihre Interessen im höchsten Entscheidungsgremium der Krankenkasse, dem Verwaltungsrat, vertreten soll.

Warum ist die Sozialwahl so wichtig? Antworten dazu von Jörg Ide, Leiter des Geschäftsbereichs Verwaltungsrat und Vorstand und Mitglied des Wahlausschusses der TK.

TK: Herr Ide, in einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der TK sprachen sich sieben von zehn Befragten in Norddeutschland* dafür aus, dass Bürgerinnen und Bürger stärker in Entscheidungen zur Gesundheitsversorgung eingebunden werden sollten. Wie können Versicherte durch die Sozialwahl mitbestimmen?

Jörg Ide: In Deutschland sind die Träger der Sozialversicherungssysteme beziehungsweise der gesetzlichen Krankenkassen selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass die Beitragszahlenden mittels der Sozialwahl selbst wählen können, wer ihre Interessen im Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse vertritt. Der Verwaltungsrat wiederum hat großen Einfluss auf grundlegende, strategische Entscheidungen der Krankenkasse. Vergleichbar mit der Funktion eines Aufsichtsrats im Unternehmen wählt er zum Beispiel den Vorstand. Darüber hinaus beschließt das Gremium den Haushalt, legt den Zusatzbeitragssatz fest und entscheidet darüber, welche Satzungsleistungen den Versicherten über die Regelversorgung hinaus zur Verfügung gestellt werden. Das können beispielsweise verschiedene Präventionsangebote oder auch Impfungen sein, deren Kosten dann von der Krankenkasse übernommen werden - ein Einfluss auf die Gesundheitsversorgung, der für die Versichertengemeinschaft direkt spürbar ist.
 

Jörg Ide

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Leiter des Geschäftsbereichs Verwaltungsrat und Vorstand und Mitglied des Wahlausschusses der TK

In diesem Jahr betreten wir Neuland und leisten echte Pionierarbeit. Zum ersten Mal sollen - allein bei den Ersatzkassen - rund 22 Millionen Mitglieder die Option erhalten, ihre Stimme digital abgeben zu können. Jörg Ide

TK: Wen können TK-Mitglieder wählen und wie können sie ihre Stimme abgeben?

Ide: Die Sozialwahl ist eine sogenannte Listenwahl: Das bedeutet, dass die Wahlberechtigten, also die Mitglieder der Krankenkasse, die Kandidierenden nicht persönlich, sondern als Mitglied einer Vorschlagsliste wählen. Welche Listen zur Wahl zugelassen werden können, entscheidet der Wahlausschuss, den der Verwaltungsrat für die Organisation und Durchführung der Wahl eingesetzt hat. Für die Sozialwahl 2023 wurden beim Wahlausschuss der TK vier Vorschlagslisten für die Versichertenvertreterinnen und -vertreter eingereicht. Die Listen stellen sich und ihre Kandidierenden in den Mitgliedermagazinen der TK vor. 

In diesem Jahr betreten wir Neuland und leisten echte Pionierarbeit. Zum ersten Mal sollen - allein bei den Ersatzkassen - rund 22 Millionen Mitglieder die Option erhalten, ihre Stimme digital abgeben zu können. Bei der TK sind rund 8,6 Millionen Versicherte wahlberechtigt und aufgerufen, ihre Stimme abzugeben - auch auf dem elektronischen Weg. Bislang erfolgte die Sozialwahl ausschließlich durch eine briefliche Stimmabgabe. Aber auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde Ende 2019 ein Gesetz beschlossen, das es der Versichertengemeinschaft ermöglicht, auch online zu wählen. Als TK begrüßen wir diesen Schritt sehr!

Gelebtes Stück Demo­kratie

TK-Infografik zur Sozialwahl 2023: Rund 8,6 Millionen TK-Mitglieder können bei der Sozialwahl mitentscheiden. Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Rund 8,6 Millionen TK-Mitglieder können bei der Sozialwahl mitentscheiden.

TK: Was wünschen Sie sich für die kommende Sozialwahl?

Ide: Als Leiter des Wahlausschusses wünsche ich mir natürlich, dass wir die Wahl insgesamt gut über die Bühne bringen. Dazu gehört neben den restlichen Vorbereitungen auch das Auszählen der Stimmen ab 1. Juni und das Feststellen des Wahlergebnisses. Außerdem erhoffe ich mir in diesem Jahr eine hohe Wahlbeteiligung. Bei einer Forsa-Umfrage im August 2022 haben knapp acht von zehn Norddeutschen* ihre Wahlabsicht für die Sozialwahl 2023 bekundet.  Ich hoffe natürlich, dass sie diese Absicht auch in die Tat umsetzen, wenn sie ab April ihre Wahlunterlagen zugeschickt bekommen. Weiterhin gaben in Norddeutschland* insgesamt 73 Prozent der Befragten an, dass ihnen das Mitspracherecht der Verwaltungsräte wichtig oder sogar sehr wichtig ist. Damit sich diese Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter weiterhin aktiv für die Rechte und Interessen der TK-Mitglieder einsetzen können, brauchen sie die Legitimation der Versicherten und ihre Stimme bei der Sozialwahl 2023. Die Möglichkeit, online zu wählen, könnte hier noch mal einen deutlichen Push geben.

Erklär­film zur Sozi­al­wahl 2023

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*Unter Norddeutschland werden die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.