Artikel aus Bremen
Informationen zur Selbsthilfeförderung
Hier finden Vertreter von Selbsthilfe-Initiativen im Land Bremen Informationen zur Beantragung einer finanziellen Förderung.

Die Techniker Krankenkasse fördert und unterstützt die Arbeit von Bremer Selbsthilfegruppen, Landesverbänden und Kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB).
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein.
Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützten wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Mit der "kassenartenübergreifenden" Gemeinschaftsförderung unterstützen die Bremer Krankenkassen gemeinsam und einheitlich die Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Selbsthilfekontaktstellen im Land Bremen.
Die Anträge werden intern nach Postleitzahlen geordnet und der zuständigen Kasse weitergeleitet. Das sind in der Regel im Einzelnen:
Art der Gruppe | Postleitzahlenbereich | zuständige Krankenkasse |
---|---|---|
lokale Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen | 0 - 28217 | AOK Bremen/Bremerhaven |
lokale Selbsthilfegruppen | 28218 - 28259 | BARMER |
lokale Selbsthilfegruppen | 28260 - 28332 | vdek |
lokale Selbsthilfegruppen | 28333 - 28779 | hkk - Erste Gesundheit |
lokale Selbsthilfegruppen | ab 28780 | DAK-Gesundheit |
Landesorganisationen | ab 28218 | Techniker Krankenkasse |
Für die Pauschalförderung haben die Bremer Krankenkassen zwei Antragsfristen eingerichtet. Die Anträge für die erste Förderrunde müssen bis zum 15. Februar bei einer Bremer Krankenkasse vorliegen. Dies ist der Termin für die Hauptvergabe der Mittel. Für die zweite Förderrunde sind die Anträge bis zum 15. September einzureichen.
Förderung örtlicher und regionaler Selbsthilfegruppen
Die für die kassenindividuelle Projektförderung der Selbsthilfegruppen vorgesehenen Mittel stellt die TK zusätzlich zu den Mitteln für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung der "ARGE Selbsthilfeförderung Bremen" zur Verfügung. Die TK verzichtet dafür auf eine Projektförderung auf regionaler Ebene. Örtliche Selbsthilfegruppen brauchen daher bei der TK in Bremen keinen zusätzlichen Antrag auf Projektförderung stellen.
Förderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen
Für 2018 stehen der TK für die Projektförderung der landesweiten Selbsthilfeorganisationen in Bremen rund 15.000 Euro zur Verfügung.
Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
Die TK in Bremen unterstützt im Rahmen dieser Förderung innovative Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Gefördert werden insbesondere solche Projekte, die einem tatsächlichen Bedarf unserer Versicherten entsprechen, die nachhaltig wirken und helfen, Lücken in der medizinischen Versorgung zu schließen.
Ihr Ansprechpartner in Bremen und Bremerhaven
Olaf Tetzel
TK-Landesvertretung Bremen
Postfach 28 61 55
28361 Bremen
Telefon 04 21 - 305 05-410
Fax 04 21 - 305 05-409
E-Mail olaf.tetzel@tk.de
Anträge mit innovativen Projektideen können direkt an die TK gestellt werden.
Förderantrag für Selbsthilfeprojekte
(PDF, 224 kB, nicht barrierefrei)
Eine Informationsbroschüre und die Antragsformulare mit allen Ansprechpartnern der "Selbsthilfe Arbeitsgemeinschaft der Bremer Krankenkassen" stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung:
Broschüre mit Informationen zur Selbsthilfeförderung
Erläuterungen zu den Förderkriterien
(PDF, 104 kB, nicht barrierefrei)
Antrag Pauschalförderung Selbsthilfegruppen
(PDF, 195 kB, nicht barrierefrei)
Antrag Selbsthilfegruppen für Landesverbände und Kontaktstellen
(PDF, 245 kB, nicht barrierefrei)