Mainz, 11. Mai 2023. Im vergangenen Jahr waren Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 30,1 Tage krankgeschrieben, gut eine Woche länger als im Jahr 2021 (23,9 Tage). Das entspricht einer erheblichen Zunahme von 25,5 Prozent. Dies zeigt eine Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) anlässlich des Tags der Pflegenden am 12. Mai. Damit liegt Rheinland-Pfalz bei den krankheitsbedingten Fehltagen von Beschäftigen in der Kranken- und Altenpflege 4,3 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt (28,8 Tage).   

Mehr Fehltage als andere Berufsgruppen

Zudem haben Pfleger und Pflegerinnen hierzulande gut zehn erkrankungsbedingte Fehltage mehr als andere Berufsgruppen. Der Durchschnitt über alle Beschäftigten in Rheinland-Pfalz betrug 20 Tage im Jahr 2022. 
"An der Zunahme der Arbeitsunfähigkeitstage um ein Viertel zeigt sich, wie hoch die Belastung der Mitarbeitenden in den Kranken- und Altenpflegeberufen ist", erklärt Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. "Hier braucht es dringend eine Pflegereform, die die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte merklich verbessert, sonst riskieren wir, weiteres Pflegepersonal zu verlieren."

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Durch betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt die TK ambulante, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Die verschiedenen Projekte und Maßnahmen für mehr Prävention und Gesundheitsförderung haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, die Resilienz zu stärken sowie die Mitarbeitenden langfristig im Unternehmen zu halten. "Wenn es den Mitarbeitenden physisch und psychisch gut geht, hat das auch Auswirkung auf die Betreuungsqualität. Deshalb ist es wichtig, die Teambildung zu fördern und eine auf gemeinsamen Grundsätzen entwickelte Kommunikations- und Führungskultur zu entwickeln", sagt Jörn Simon. 
 

Hinweise für die Redaktion

Der aktuellen Auswertung der TK liegen Daten von rund 254.000 Erwerbspersonen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren zugrunde, die im Jahr 2022 in Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz hatten und bei der Techniker Krankenkasse versichert waren. Dazu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I.