Mainz, 22. Februar 2023. Die Zahl der ärztlichen Fehlbehandlungen, die im vergangenen Jahr bei der Techniker Krankenkasse (TK) in Rheinland-Pfalz gemeldet wurden, ist leicht zurück gegangen (um 3,9 Prozent). 248 TK-Versicherte haben sich im Jahr 2022 wegen des Verdachts einer ärztlichen Fehlbehandlung an die TK gewandt. Ein Jahr zuvor waren es 258 Verdachtsfälle. 

Mehrheit der vermuteten Fehler bei chirurgischen Eingriffen

Bundesweit blieb die Zahl der an die TK übermittelten Verdachtsfälle mit 5.979 nahezu auf dem Vorjahresniveau (5.981). Die meisten der vermuteten Fehler bezogen sich hierbei auf chirurgische Behandlungen (30 Prozent). Danach folgten Zahnheilkunde (17 Prozent), Allgemeinmedizin (10 Prozent) und Geburtshilfe sowie Gynäkologie (10 Prozent). Allerdings, so gibt der Leiter der rheinland-pfälzischen Landesvertretung der TK Jörn Simon zu bedenken, muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Gleichzeitig erhärte sich nur jeder dritte Verdachtsfall im Lauf der Untersuchungen.

TK fordert Härtefallfonds

"Behandlungsfehler haben für die Betroffenen nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht oft dramatische Folgen. Häufig steht für die Versicherten schnell der Job und somit die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel", erklärt Simon weiter. "Die TK fordert deshalb bereits seit einigen Jahren einen Härtefallfonds von der Bundesregierung zur Unterstützung der Opfer von Behandlungsfehlern. Diesen will die Koalition nun erfreulicherweise auch umsetzen", so Simon.

Unterstützung für Versicherte bei Verdachtsfällen

Daneben unterstützt die TK ihre Versicherten mit einer Beratungshotline 040 - 46 06 61 21 40, einem Online-Lotsen und einer Beratungsbroschüre. Die TK gibt ihren Versicherten Tipps und Tricks an die Hand, so dass auch sie selbst einen wichtigen Beitrag zu ihrer Sicherheit leisten können.

"In vielen Fällen kann die TK kostenfreie Gutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag geben, die die Versicherten später für ihre juristische Auseinandersetzung nutzen können. Einen besonderen Vorteil haben Betroffene, wenn die TK einen Teil des Schadens gerichtlich geltend machen kann. Falls die Krankenkasse selbst gegen einen Leistungserbringer klagt, können die Versicherten den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten und abhängig vom Verfahrensausgang für sich prüfen, ob sie das Risiko eines Gerichtsprozesses eingehen wollen", so Simon. 

Hinweis für die Redaktion

In Rheinland-Pfalz sind bei der Techniker Krankenkasse (TK) aktuell mehr als eine halbe Millionen Menschen versichert.