Die Versorgungsqualität in niedersächsischen Krankenhäusern ist hoch. Dennoch gibt es Verbesserungspotenziale, zum Beispiel bei der Versorgung mit Cochlea-Implantaten.

In diesem Bereich drängen von Jahr zu Jahr mehr Krankenhäuser in den Markt. Dies hat zur Folge, dass sich die Versorgung der Patienten auf eine zunehmende Anzahl von Krankenhäusern verteilt und sich dadurch der Grad der Spezialisierung verringert. Darüber hinaus fehlen verbindliche Vorgaben für die Sicherstellung einer guten Versorgungsqualität. 

Insbesondere die aktuell gültige Leitlinie der HNO-Fachgesellschaft bedarf einer Konkretisierung, zum Beispiel hinsichtlich der Festlegung einer Mindestmengenregelung. So sollen laut Leitlinie pro Jahr eine hinreichende Anzahl an Implantationen pro Operateur an der operierenden Klinik durchgeführt werden, um Routine und die Qualität zu sichern. Was eine hinreichende Anzahl ist, bleibt in derLeitlinie offen. 

Als TK haben wir in Zusammenarbeit mit der Cochlea Implantat Gesellschaft Deutschland (CIGD) unter Beteiligung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), der Universitätskliniken Frankfurt und Freiburg und weiterer Leistungserbringer die aktuelle Leitlinie konkretisiert. Zusätzlich wurde ein Qualitätsvertrag entwickelt, in dem Inhalte zum Beispiel zu den Struktur- und Prozessmerkmalen formuliert wurden. Dabei stand die Qualität der Versorgung der Patienten im Vordergrund.

Über eine offene Ausschreibung (Open-House Verfahren) können alle Krankenhäuser, die diese Voraussetzungen erfüllen, an diesem besonderen Qualitätsvertrag teilnehmen. Seitens der Krankenkassen, sind alle Ersatzkassen unter Federführung der TK beteiligt. Mit weiteren Krankenkassen stehen wir hinsichtlich einer Beteiligung aktuell in der Diskussion. Der Vertrag soll bezüglich seiner Qualität evaluiert werden. Je nach Ergebnis wird ein GBA-Verfahren angestrebt, um über die Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) allgemein verbindliche Standards festzulegen.