TK: Weniger Behandlungsfehler als vor Corona
Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz
Mainz, 11. August 2022. Die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Rheinland-Pfalz hat bei ihren Versicherten im vergangenen Jahr einen deutlichen Rückgang von 18 Prozent an gemeldeten Behandlungsfehlern im Vergleich zum Vorpandemiejahr 2019 verzeichnet. 258 Menschen haben sich demnach an die Kasse gewandt, weil sie einen Behandlungsfehler vermutet haben, 57 weniger als noch 2019 (315 vermutete Behandlungsfehler). Bereits 2020 hatte es einen Rückgang auf 278 Meldungen gegeben. Die meisten Verdachtsfälle betrafen im Jahr 2021 den chirurgischen Bereich (66 Fälle), die Allgemeinmedizin (47), die Fachrichtung Zahnmedizin (44) und die Gynäkologie (19).
Jeder dritte Verdachtsfall bestätigt sich
"Die Auswertungen unserer Medizinrechtsexperten haben ergeben, dass sich etwa jeder dritte Verdachtsfall bestätigt. Sie gehen außerdem von einer hohen Dunkelziffer aus. Wir raten deshalb jedem, sich bei seiner Krankenkasse zu melden, wenn er einen begründeten Verdacht hat, dass bei ihm bei einer Behandlung ein Fehler passiert ist", erklärt Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung. "Denn häufig ist es für Betroffene schwierig zu beurteilen, ob es sich um einen schicksalhaften Verlauf handelt oder ob ein tatsächlicher Fehler vorliegt. Dabei ist der Beweis meist schwer zu erbringen und es ergeben sich langwierige Verfahren. Wenn der Patient oder die Patientin gesundheitlich sehr eingeschränkt ist, vielleicht sogar erwerbsunfähig, kann das auch zu großen finanziellen Problemen führen", ergänzt Simon
Schnellere Abwicklung und Fehlerkultur
Der TK-Landeschef fordert deshalb eine schnellere Überprüfung der vermuteten Behandlungsfehler und eine gelebte Fehlerkultur. "Niemand gibt Fehler gerne zu, aber sie gehören zum Leben. Und wenn Menschen großes Leid durch einen Behandlungsfehler erfahren, muss ihnen geholfen werden", sagt Simon. Leider komme es häufig zu langen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, bei denen Betroffene die Beweislast hätten. "Aus unserer Sicht kann eine Beweislastumkehr hilfreich sein, bei der der Behandler oder die Behandlerin nachweisen muss, dass alles richtig gelaufen ist. Noch besser und nervenschonender für alle Beteiligte wäre eine außergerichtliche Einigung. Das setzt den Willen voraus, an einem Strang zu ziehen und den Fall aufzuarbeiten", sagt Simon. Hilfreich könnten auch Mediationsverfahren sein.
Hilfe für Versicherte
Die TK unterstützt ihre Versicherten mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40), einem Online-Lotsen und einer Beratungsbroschüre. Die Erfolgschancen steigen, je genauer der Krankheitsverlauf dokumentiert wird. Betroffene sollten schnellstmöglich ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse wenden. Erhärtet sich der Verdacht, kann die TK medizinische Gutachten erstellen lassen, die für Versicherte in der Regel ohne Kosten verbunden sind. Patientinnen und Patienten können die Gutachten für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen.