In Hamburg sinkt Anzahl vermuteter Behandlungsfehler
Pressemitteilung aus Hamburg
Hamburg, 9. März 2023. In Hamburg vermuteten im vergangenen Jahr 261 TK-Versicherte einen Behandlungsfehler und meldeten diesen ihrer Krankenkasse - 2021 hatte die Zahl der gemeldeten Fälle noch bei 280 gelegen. Das sind sieben Prozent weniger als 2021, 18 Prozent weniger als 2020 und acht Prozent weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019 (2020: 309; 2019: 283). Das teilt die Techniker Krankenkasse (TK) unter Berufung auf eine eigene Auswertung mit. Bundesweit verharrt die Zahl der Meldungen seit ein paar Jahren mit rund 6.000 auf einem hohen Niveau.
Offene Fehlerkultur
"Längst nicht jeder Verdachtsfall ist auch tatsächlich ein Fehler. Etwa bei jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht im Laufe der Überprüfung. Gleichzeitig rechnen wir bei der Anzahl der Behandlungsfehler mit einer hohen Dunkelziffer. Auf jeden uns gemeldeten Fall kommen 30 nicht gemeldete", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. Patientinnen und Patienten, die einen Fehler vermuten, sollten zunächst mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sprechen. Kommt es nicht zu einer Klärung, helfen die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern und die gesetzlichen Krankenkassen weiter. "Eine Meldung beim Verdacht auf eine fehlerhafte oder falsche Behandlung ist wichtig. Nur so können Schwachstellen künftig vermieden und die Versorgung weiter verbessert werden", so Puttfarcken.
Unterstützung für Betroffene
Zur Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, können die Krankenkassen beispielsweise beim Medizinischen Dienst (MD) für die Versicherten kostenfreie Gutachten in Auftrag geben. Klagt die Krankenkasse gegen die Ärztin beziehungsweise den Arzt oder die Klinik, kann der Patient das Urteil abwarten und danach über eine persönliche Klage auf Schmerzensgeld tätig werden. Die TK unterstützt ihre Versicherten außerdem mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40), einem Wegweiser über Behandlungsfehler (tk.de; Suchnummer 132622) und einer Beratungsbroschüre (Suchnummer 821320).
Verfahren und Entschädigungen dauern oft zu lange
Problematisch für die Opfer von Behandlungsfehlern sind die oft jahrelangen Verfahren. "Wenn bei einer Behandlung oder Operation ein Fehler unterläuft, hat das für die Opfer oft nicht nur gesundheitliche Folgen. Auch die wirtschaftliche Existenz steht auf dem Spiel, da Betroffene in der Folge oft nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können", sagt Puttfarcken. Die Gesetzgebung müsse deshalb an dieser Stelle verbraucherfreundlicher werden, zum Beispiel durch die Erprobung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds. So könne Betroffenen schneller und unbürokratisch geholfen werden. Auch die Entschädigungszahlungen durch die Haftpflichtversicherungen der Ärzte lassen oft viele Jahre auf sich warten.
Härtefall-Fonds für Patienten nötig
Die Klärung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, dauert nicht selten zehn Jahre und länger. Oft müssen mehrere Gutachten eingeholt werden. Um diese langen Verfahren zu überbrücken und soziale Härten zu vermeiden, sollte aus Sicht der TK ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden. Die Bundesregierung will den Fonds in dieser Legislaturperiode umsetzen. Patienten, die einen offensichtlichen Fehler erlitten haben, könnten damit unbürokratisch Hilfe erhalten. Allerdings darf dieser Fonds aus Sicht der TK nicht dazu führen, dass sich Haftpflichtversicherungen aus ihrer Verantwortung stehlen.