Behandlungsfehler: TK registriert 2022 Rückgang in NRW
Pressemitteilung aus Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, 23. Februar 2023. Eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt: Die Fälle auf Verdacht medizinischer Behandlungsfehler in Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr zurückgegangen. Mit 1.483 Verdachtsfällen sank die Zahl um rund 2,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 mit 1520 Fällen. Die meisten Behandlungsfehler betreffen den chirurgischen Bereich mit rund 34 Prozent, gefolgt von der Zahnmedizin mit 17 Prozent und 19 Prozent im Bereich der Allgemeinmedizin.
TK unterstützt bei der Aufklärung
"In jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht im Verlauf einer Überprüfung. Leider vermuten wir zusätzlich zu den gemeldeten Fällen eine hohe Dunkelziffer", so Barbara Steffens, Leiterin der TK-Landesvertretung NRW. Bestehen bei den Versicherten Zweifel über die Leistungen ihrer Behandelnden, so kann ein Verdacht der Krankenkasse gemeldet werden. Diese kann bei der Aufklärung des Falles unterstützen. Bundesweit wurden der TK im vergangenen Jahr fast 6.000 Verdachtsfälle gemeldet.
Härtefall-Fonds soll endlich kommen
Das Aufklären eines Verdachts auf Behandlungsfehler ist für Betroffene häufig ein schwieriges und zeitintensives Verfahren. Neben deutlich schnelleren Verfahren für die Entschädigung von Patientinnen und Patienten, fordert die TK deshalb bereits seit Jahren einen Härtefall-Fonds von der Bundesregierung zur Unterstützung Betroffener. "Dass die Koalition in Berlin einen solchen Fonds nun in dieser Amtszeit umsetzen möchte, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Fonds sorgt für eine wirtschaftliche Entlastung der Opfer und stärkt den Rechtsstaat", so Steffens.
Hilfe für Versicherte
Die TK unterstützt ihre Versicherten mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40), einem Online-Lotsen und einer Beratungsbroschüre. Die Erfolgschancen steigen, je genauer der Krankheitsverlauf dokumentiert wird. Betroffene sollten schnellstmöglich ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse wenden. Erhärtet sich der Verdacht, kann die TK medizinische Gutachten erstellen lassen, die für Versicherte in der Regel kostenfrei sind. Patientinnen und Patienten können die Gutachten für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen.