TK: In Deutschland warten derzeit rund 10.000 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Doch die Anzahl der Organspender ist seit Jahren rückläufig. 2017 hat sie ihren bisherigen, traurigen Tiefpunkt erreicht - mit 797 Organspendern der niedrigste Stand seit 20 Jahren. Dabei steht laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 84 Prozent der Bevölkerung der Organspende eher positiv gegenüber. Welche Erklärung haben Sie für diese Entwicklung?

Christine Aschenberg-Dugnus:  Die Zahl der Organspender in Deutschland für das Jahr 2017 ist alarmierend. Die Analysen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zeigen jedoch, dass das Problem nicht in einer mangelnden Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende liegt. Ursächlich ist vielmehr der arbeitsintensive Klinikalltag, der oftmals eine Organspende verhindert. So hat eine deutschlandweite Untersuchung des Universitätsklinikums Kiel von Behandlungsfällen von Patientinnen und Patienten mit schwerer Hirnschädigung in den Jahren zwischen 2010 und 2015 gezeigt, dass die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern mögliche Organspender immer seltener erkennen und melden. Was wir daher dringend benötigen, sind bessere Strukturen und Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser und die jeweiligen Transplantationsbeauftragten.

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Christine Aschenberg-Dugnus

TK: Am 31. August 2018 hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für ein "Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei Organspenden" vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern zu verbessern, diese angemessen zu vergüten sowie die Verantwortlichkeiten zu stärken. Insbesondere die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken soll verbessert werden. Wird das helfen?

Aschenberg-Dugnus: Dass die Transplantationskliniken endlich bessere Rahmenbedingungen bekommen und die Rechte und Pflichten der Transplantationsbeauftragten gestärkt werden sollen, sind erste positive Schritte. Es ist seit längerem dringend erforderlich, dass der Arbeitsdruck der Transplantationsbeauftragten minimiert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine zu hohe Arbeitsbelastung in den Kliniken keine lebenswichtige Organspenden verhindert. Des Weiteren ist es notwendig, eine dem Aufwand entsprechende Vergütung festzulegen. Auch der Einsatz von mobilen Ärzteteams und die kostendeckende Vergütung der Kliniken waren längst überfällig.

TK: Immer wieder diskutiert wird auch der Wechsel von der in Deutschland geltenden Entscheidungslösung hin zur Widerspruchslösung, wie sie beispielsweise in unseren Nachbarländern Frankreich, Polen oder Italien gilt. Wie stehen Sie dazu?

Aschenberg-Dugnus: Die angedachte Widerspruchslösung ist abzulehnen. Denn sie beschneidet die Grundrechte und hebelt den Grundsatz des Zustimmungserfordernisses bei jeder medizinischen Maßnahme aus. Diese Missachtung des Selbstbestimmungsrechts verkehrt die freie Entscheidung, Organe zu spenden, ins Gegenteil. Und auch der große Handlungsbedarf bei der Organspende rechtfertigt keinen Eingriff in die Grundrechte. Dass die Widerspruchslösung keine Lösung des Problems ist, zeigt auch ein Blick auf unser Nachbarland Spanien, welches bei der Zahl der Organspenden führend in Europa ist. Dort gibt es zwar seit vielen Jahren die sogenannte Widerspruchslösung. Wirkliche Verbesserungen hinsichtlich der Anzahl der Organspenden sind aber erst dann eingetreten, als sich die allgemeinen Rahmenbedingungen in den Kliniken gebessert haben und die Transplantationsbeauftragten gestärkt wurden.

Zur Person

Seit 2017 ist Christine Aschenberg-Dugnus als Bundestagsabgeordnete Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Sie ist ebenfalls stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied für die Parlamentarische Versammlung der NATO. Von 2011 bis 2013 war sie bereits als pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion tätig. Seit 2001 arbeitet sie als Rechtsanwältin in einer eigenen Kanzlei. Ihr ehrenamtliches Engagement zeigt sich auf regionaler Ebene - unter anderem war sie von 1998 bis 2008 Gemeindevertreterin in Strande, seit 2003 ist sie Vorsitzende des Landesfachausschusses Gesundheitspolitik der FDP in Schleswig-Holstein.