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Die Telematikinfrastruktur und die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zum 1.1.2021 bilden einen wichtigen Grundstein für die Digitalisierung in der stationären Versorgung. 

Bisher war dieser Prozess jedoch auf die innere Systemlandschaft der Krankenhäuser beschränkt. In der weiteren Gestaltung gilt es nun, Heterogenität und Insellösungen in der IT-Infrastruktur abzubauen bzw. zu vermeiden. Auch hier ist Interoperabilität ein zentrales Stichwort.  

Mit dem Krankenhauszukunftsfonds gibt es bereits einen ersten wichtigen Impuls. Zukünftige Investitionen sollten nur dann getätigt werden, wenn die Interoperabilität mit anderen Leistungserbringern gewährleistet ist. Dabei sollten auch der Patientennutzen sichergestellt sein und patientenrelevante Dokumente in die ePA eingestellt werden.

Neben der technischen Interoperabilität muss ein einheitliches Verständnis von Prozessen gelten, so dass auch weitere Leistungserbringer wie beispielsweise niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apotheken oder Hilfsmitteldienstleister an das Netzwerk angeschlossen sein können. Einheitliche Netzwerke mit offen zugänglichen Schnittstellen für alle Leistungserbringer schaffen Transparenz, von der vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren.

TK-Posi­tion zur Kran­ken­haus­struktur und ihrer Finan­zie­rung

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