Mainz, 25. Mai 2022. Um die Investitionskosten für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz wird seit Jahren gerungen. Nach Ansicht der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) kommt das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht ausreichend nach, genügend Investitionsmittel bereitzustellen.
Im Jahr 2022 werden den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz Fördermittel in Höhe von insgesamt 136 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wie der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch bei der Vorstellung der Krankenhausinvestitionen kürzlich mitteilte. Damit steigen die Fördermittel im Vergleich zum Vorjahr zwar um rund sechs Prozent - der jährliche Bedarf liegt laut Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) dagegen bei etwa 300 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz. Fast jedes dritte Krankenhaus im Land verzeichnete im Jahr 2019 einen negativen Jahresüberschuss, wie aus dem Krankenhaus-Rating-Report 2021 hervorgeht. "Auch wenn wir uns damit noch im bundesweiten Mittelfeld bewegen, reichen die Fördermittel jedoch bei weitem nicht aus, um den vorhandenen Investitionsstau zu lösen", sagt Jörn Simon, Leiter der TK- Landesvertretung Rheinland-Pfalz.

Seit Jahren unterfinanziert

Die duale Finanzierung verpflichtet Krankenkassen, die Betriebskosten der Krankenhäuser zu decken, während die Länder für die Übernahme der Investitionskosten verantwortlich sind. Seit 1990 hat die jährliche Investitionsquote der Länder allerdings deutlich abgenommen. Hierbei sind nicht die absoluten Fördervolumina gesunken, jedoch der Investitionsbedarf der Krankenhäuser signifikant gestiegen. 2020 lag somit die bundesweite Investitionsquote bei 3,5 Prozent. 1991 betrug diese noch fast 10 Prozent (9,7). "Wenn wir uns die Zahl einmal vor Augen führen, bedeutet das, dass auf Ausgaben von Hunderttausend Euro lediglich Investitionsaufwendungen in Höhe von 3.500 Euro 
fallen. Dass hierbei die stationären Leistungserbringer unter Druck geraten, ist kein Wunder", so Simon. Rheinland-Pfalz schneidet bei der Investitionsquote mit rund 2,7 Prozent (2020) sogar unterdurchschnittlich ab.

Reformbedarf des Finanzierungssystems

Die starke Fokussierung auf Fallpauschalen in Deutschland fördert nach Expertenmeinungen eine künstliche Mengenausweitung der Krankenhäuser. Eine Mengenausweitung beschreibt hierbei die Erhöhung der Krankenhausfallzahlen durch beispielsweise teilweise umstrittene operative Eingriffe. "Diese Kritik ist durchaus gerechtfertigt, jedoch müssen dabei die Rahmenbedingungen beachtet werden, die die Krankenhäuser hier leiten", sagt Simon. "Durch die Mengenausweitung ist eine teilweise Kompensation der fehlenden Fördermittel möglich. Ein Investitionsschub der Länder könnte einer rein finanziell getriebenen Fallzahlerhöhung demnach entgegenwirken, was wiederum dem Patientenschutz dient", so Simon weiter.

In den vergangenen zwei Pandemiejahren sind die Fallzahlen in den Krankenhäusern gesunken, was durch sogenannte Freihaltepauschalen kompensiert wurde. Wenn diese jetzt wegfallen und ein erneuter Anstieg der Fallzahlen ausbleiben sollte, ist aus Sicht der TK langfristig eine Reform des Finanzierungssystems umso dringlicher. Ein Mix aus Fallpauschalen, Vorhaltekosten sowie Qualitätszuschlägen könnte das bisherige System anpassen bzw. ergänzen. "Dabei ist wichtig, dass die jeweilige Versorgungsstufe der Krankenhäuser beachtet wird, aber auch Vorhaltekosten für bedarfsnotwendige Häuser leistungsunabhängig in die Vergütung mit einfließen. Hierdurch ließe sich der Anreiz für eine ökonomische Fallzahlausweitung zusätzlich begrenzen", erklärt der TK-Landeschef.

Hinweis für die Redaktion

Die Informationen stammen sowohl aus dem jährlich publizierten Krankenhaus-Rating-Report als auch aus der Bestandsaufnahme zur Krankenhausfinanzierung 2021 der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie aus dem  TK-Positionspapier "Besser versorgt 2025" (PDF, 525 kB) .