Menschen im Südwesten am seltensten im Krankenhaus
Pressemitteilung aus Baden-Württemberg
Stuttgart, 14. Januar 2025. Die Menschen in Baden-Württemberg liegen nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) weniger im Krankenhaus als die Menschen in anderen Bundesländern. Im Jahr 2023 wurden im Südwesten rund 16.500 vollstationäre Patientinnen und Patienten pro 100.000 Einwohner gezählt. In ganz Deutschland waren es rund 19.700. Die TK bezieht sich dabei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Die unterschiedliche Altersstruktur in den Bundesländern wurde dabei statistisch bereinigt.
Auslastung der Klinikbetten bei 71,3 Prozent
Der Wert für 2023 in Baden-Württemberg liegt in etwa auf dem Niveau der Vorjahre von 2020 bis 2022. Im Jahr 2019 vor Corona waren es noch über 19.000 Patientinnen und Patienten. "Etliche Leistungen, bei denen vor Jahren noch ein Klinikaufenthalt nötig war, können inzwischen ambulant vorgenommen werden - zum Beispiel in der Diagnostik von Herz- und Krebserkrankungen", sagt Nadia Mussa, Leiterin der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. Die Auslastung der Klinikbetten lag im vergangenen Jahr bei 71,3 Prozent und damit im Bundesdurchschnitt. Die Auslastung ist im Vergleich zu 2019 um fünf Prozentpunkte gesunken. Dadurch erhalten die Krankenhäuser auch entsprechend weniger Honorar für Krankenhausbehandlungen bei gleichen Kosten.
Krankenhausplan wird überarbeitet
"Die Änderung bei Patientenzahl und Bettenauslastung sollte bei der nun anstehenden Krankenhausplanung des Sozialministeriums unbedingt berücksichtigt werden", betont Mussa. "Denn weniger Behandlungen bei gleichen Kosten verschärfen die wirtschaftlich schwierige Lage mancher Krankenhäuser". Im Krankenhausplan werden die zur Versorgung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zugelassenen Krankenhäuser sowie deren Gesamtbettenzahl, die bedarfsgerechten Fachabteilungen und die Leistungsschwerpunkte festgelegt. Der bisherige Krankenhausplan stammt noch aus dem Jahr 2010. "Die dringend notwendige Überarbeitung wurde bereits im Sommer dieses Jahres vom Landtag mit einer Änderung des Landeskrankenhausgesetzes angestoßen", so Mussa.
Konsequente Fortsetzung der Krankenhausreform notwendig
Nach Einschätzung der TK bietet die nun beschlossene Krankenhausreform die Grundlage, um auf dieser Basis die Krankenhausplanung und damit die stationäre Versorgung in Baden-Württemberg an den medizinischen Fortschritt anzupassen. "Auch wenn Baden-Württemberg bereits viele Schritte in diese Richtung unternommen hat, sollte die Reform nun ohne weiteren Zeitverzug als Treiber für mehr Spezialisierung und eine bessere Arbeitsteilung genutzt werden. Das optimiert gleichzeitig die Qualität", betont die Leiterin der TK-Landesvertretung.
Positionen der TK zur Bundestagswahl
Aus Sicht der TK muss der Grundgedanke der Krankenhausreform nicht nur für die somatischen Leistungen, sondern auch für die Psychiatrie umgesetzt werden. "Die Krankenhausplanung muss den Bedarf an stationären Kapazitäten insgesamt berücksichtigen und darf nicht einen wesentlichen Teil außer Acht lassen" fordert die Leiterin der TK-Landesvertretung. Diese Position ist Bestandteil der Forderungen der TK zur Bundestagswahl 2025, die unter dem Titel "Zeit für Entscheidungen" unter www.tk.de/bundestagswahl abgerufen werden können.