Notarztversorgung: Krankenhausärztinnen und -ärzte stärker einbeziehen
Pressemitteilung aus Sachsen
Dresden, 28. Juni 2022. Im sächsischen Kabinett war heute die Überarbeitung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (BRKG) Thema. "Gut, dass die Staatsregierung dieses wichtige Thema angeht", begrüßt Alexander Krauß, Leiter der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen, die Überarbeitung des BRKG und weist dabei auf einen wesentlichen Punkt hin.
Engpässe in der Notarztversorgung
Während momentan in Sachsen nur niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, am kassenärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen - also zum Beispiel an Wochenenden und in der Nacht die ambulante Versorgung sicherzustellen - ist die Arbeit als Notärztin bzw. Notarzt für am Krankenhaus angestellte Medizinerinnen und Mediziner mehr oder minder freiwillig. Das führt zu Engpässen bei der Notarztversorgung. Eine gesetzliche Verpflichtung der Krankenhäuser, ihr ärztliches Personal für den Notarzteinsatz zur Verfügung zu stellen, fehlte bisher im BRKG.
"Um genügend Notärztinnen und Notärzte auf die Straße zu bringen, sind wir auf die Mitwirkung der Krankenhäuser angewiesen. Das funktioniert in weiten Teilen des Freistaates gut. Die Kliniken sollten jedoch verpflichtet werden, Krankenhausärzte bzw. -ärztinnen - zumindest ein Teil von ihnen - als Notärzte bzw. Notärztinnen bereitzuhalten. Dies ist für die Sicherstellung der Versorgung absolut notwendig und beinhaltet jetzt der aktuelle Gesetzentwurf", verdeutlicht Krauß.
Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem die Krankenkassen die notärztliche Versorgung absichern müssen. "Wir schaffen das allerdings nur, wenn uns die Krankenhäuser bei dieser Aufgabe stärker unterstützen", sagt Krauß.