Pädiatrie & Geburtshilfe: Schnelle Hilfe und sinnvolle Gesamtstrategie notwendig
Position
Die Frage wie die Bereiche Pädiatrie und Geburtshilfe in den Kliniken auskömmlich finanziert werden können, steht aktuell ganz oben auf der Agenda der Krankenhauskommission. Ihre Lösung muss aus TK-Sicht auf zwei Beinen stehen: Einer rasch greifenden Übergangslösung, die die Finanzierung kurzfristig sichert - und einer sinnvollen Gesamtstrategie, die die Finanzierung der Kliniken insgesamt in den Blick nimmt.

Grundsätzlich lässt sich das im Koalitionsvertrag definierte Ziel einer bedarfsgerechten auskömmlichen Finanzierung für die Pädiatrie und Geburtshilfe am besten mit einem neuen Mix aus Fallpauschalen, Vorhaltekosten und Qualitätszuschlägen erreichen. Allerdings braucht es bis zur Umsetzung dieses Konzepts eine Übergangslösung. Die Grundlagen für eine pragmatische Lösung ist mit den bereits bestehenden Sicherstellungszuschlägen in den beiden Fachbereichen bereits vorhanden. Hierauf muss aufgebaut werden, damit ein praxistaugliches Modell entsteht: Die Kriterien dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Sie bemessen sich an der Bevölkerungsstruktur vor Ort und der Erreichbarkeit der Krankenhäuser. Die Zuschläge könnten an kosten- und versorgungsrelevanten Kriterien ausgerichtet werden, wie an der notwendigen personellen Mindestbesetzung im ärztlichen Dienst, in der Pflege und im Funktionsdienst. Die Kosten hierfür abzüglich der Einnahmen aus DRG und Pflegebudget für diese Bereiche könnten als Sicherstellungszuschläge eine volle Kostendeckung gewährleisten. Alternativ könnten die Zuschläge auch pauschal je Abteilung oder je erbrachter Leistung gezahlt werden.
Wir brauchen eine schnelle Lösung für die Pädiatrie und Geburtshilfe. Dabei dürfen wir aber nicht die Krankenhausreform schon vor dem ersten Entwurf immer weiter aushöhlen.
Langfristige Finanzierung sinnvoll in Reform einbetten
Aus TK-Sicht ist es hingegen nicht sinnvoll, diese Bereiche überstürzt aus dem DRG-System auszugliedern. Die Erfahrungen der Ausgliederung der Pflege am Bett hat die damit verbundenen Schwierigkeiten aufgezeigt. Eine in dieser Legislaturperiode notwendige und von der Politik bereits angekündigte Reform der Krankenhausfinanzierung muss aus einem Guss erfolgen, um eine zukunftssichere Finanzierung dieses komplexen Bereichs sicherzustellen. Im Vorfeld einzelne Bereiche auszugliedern ist dabei kontraproduktiv und hat zudem hohe praktische Hürden: Denn dafür müsste zunächst der Anteil für die Pflege am Bett in den Bereichen Geburtshilfe und Pädiatrie zurück in die DRG überführt werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Pflegebudgets aktuell noch nicht einmal für das Jahr 2020 durchgehend vereinbart worden sind. Anschließend müssten für rund 20 Prozent der Krankenhausfälle die kompletten Behandlungskosten definiert, ausdifferenziert, neu kalkuliert und ausgegliedert werden. Das hätte auch erhebliche Folgen für die Krankenhaus- und Investitionsplanung.
TK-Positionspapier "Besser versorgt 2025"
Die Versorgung für die Zukunft aufzustellen, ist eine zentrale Aufgabe der aktuellen Gesundheitspolitik.