Krankenhausversorgung: Qualität und regionale Aspekte
Position aus Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat mit dem Krankenhausgesetz eine gute Grundlage für eine krisensichere stationäre Versorgung. Jetzt bedarf es der konsequenten Umsetzung von Instrumentarien, die die Landesregierung teilweise im Koalitionsvertrag festgelegt hat.

Der Koalitionsvertrag der CDU, FDP und SPD steht unter der Überschrift "Wir gestalten Sachsen-Anhalt. Stark. Modern. Krisenfest. Gerecht." Dazu gehört auch, moderne und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung im Land zu gestalten sowie eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung und deren Finanzierung zu sichern.
Zukunftsfeste Finanzierung
Zur Feststellung eines langfristigen Investitionsbedarfes plant die Landesregierung ein Krankenhaus-Gutachten, welches den künftigen regionalen Versorgungsbedarf, die Versorgungsstrukturen und den Fachkräftebedarf bis zum Jahr 2035 ermitteln soll. Diesen Weg unterstützt die TK ausdrücklich, denn eine zeitgemäße Krankenhausfinanzierung muss sowohl die Qualität als auch die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.
Abbau des Investitionskostenstaus
Der Koalitionsvertrag sieht weiter vor, den Sanierungsstau der Krankenhäuser unter Einbeziehung des einzurichtenden Corona-Sondervermögens zu reduzieren. Der Abbau des Investitionskostenstaus ist aus Sicht der TK die Grundvoraussetzung für eine solide in die Zukunft gerichtete Finanzierung der stationären Versorgung. Ferner ist durch das Land eine dauerhafte verlässliche Investitionskostenzahlung an die Krankenhäuser zu garantieren.
Qualitätsorientierte Vergütung
Anspruch der Landesregierung ist es, eine Gesundheitsversorgung auf qualitativ hohem Niveau für gleiche Lebensbedingungen in Stadt und Land sicherzustellen. Aktuell lässt sich die Qualität jedoch nicht standardisiert messen. Die TK fordert die Einführung eines aus vier Bereichen bestehenden Qualitätsindex für eine bessere Versorgung. Ein prozentualer Anteil der jährlichen Zahlungen an Krankenhäuser soll nach den Kriterien Prozess- und Ergebnisqualität, Patientenzufriedenheit und Kosteneffizienz umverteilt werden, um damit den Anreiz für die Häuser in ihrer Gesamtheit zu erhöhen, einen hohen Qualitätsstandard anzustreben.
Digitalisierung konsequent weiterführen
Der Koalitionsvertrag enthält auch vielversprechende Aussagen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die TK teilt hier die Einschätzung, dass Versorgung in den kommenden Jahren anders aussieht, als das heute vielerorts noch der Fall ist: vernetzt, in Kooperation und sektorenübergreifend.
Versorgungsmodell für strukturschwache Regionen
Als Ergänzung zu kleinen Krankenhäusern in der Fläche setzt die Landesregierung auf sektorenübergreifende Angebote. Die TK schlägt in diesem Zusammenhang vor, einen neuen integrierten Versorgungsbereich zu schaffen, der in unterversorgten Gebieten künftig für den ambulanten und stationären Bereich einheitlich sektorenübergreifend organisiert werden sollte. Voraussetzung hierfür ist jedoch, diese Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) nicht willkürlich zu implementieren, sondern auch hier einheitliche Kriterien zu definieren, wie zum Beispiel eine festgestellte Unterversorgung.
Interviews und Statements zur Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt