Um die Gewinne zu erhöhen und aus den Entgelten mehr Investitionen finanzieren zu können, haben die Krankenhäuser in den letzten Jahren vor allem Möglichkeiten der Mengensteigerung genutzt. Diese ist jedoch mit Qualitätseinbußen in der Versorgung verbunden. Somit tragen die Krankenkassen in zunehmendem Maße zur Finanzierung der stationären Versorgungstrukturen bei, ohne Einfluss auf deren Ausgestaltung nehmen zu können. Gleichwohl haben diese Defizite einen erheblichen Einfluss auf die Verfügbarkeit und Qualität der erbrachten Leistungen und damit letztlich auf die Gesundheit der Patienten.

Die TK schlägt daher vor, die Investitionskostenfinanzierung der Bundesländer mit einer weiteren, regelhaften Finanzierungskomponente zu flankieren. Zur Realisierung einer leistungsgerechten Investitionsförderung sollten zukünftig die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) jährlich zu kalkulierenden Investitionsbewertungsrelationen genutzt werden. Damit kann die Investitionsfinanzierung der bisherigen pauschalen Fördermittel auf einer objektiven und bundesweit vergleichbaren Basis erfolgen. Gleichzeitig werden dadurch das DRG-System gestärkt und die Versorgungsqualität verbessert.

Im Rahmen einer solchen Teilmonistik muss den Krankenkassen ein Recht zur Mitgestaltung an der Krankenhausplanung der Länder eingeräumt werden. Der Sicherstellungsauftrag bleibt weiter bei den Bundesländern. Es muss jedoch verhindert werden, dass die Bundesländer ihre Investitionen zu Lasten der GKV weiter zurück fahren. Um den Investitionsstau abzubauen, schlägt die TK vor, ein befristetes Sonderprogramm nach dem Vorbild der Investitionsprogramme nach Art. 14 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (GSG) aufzulegen.