Künftig sollen Kliniken einen Teil ihrer Vergütung von den Kassen als Vorhaltevergütung für notwendige Strukturen außerhalb der Fallpauschalen erhalten. Das Geld fließt dann unabhängig davon, wie intensiv diese Angebote genutzt werden. Das hilft Kliniken, die bestimmte Behandlungen erbringen sollen und dafür zum Beispiel medizinische Großgeräte benötigen, diese aber nicht auslasten können. 

TK-Vorschlag: etablierte Wege nutzen

Diese Vorhaltevergütung wird künftig im Voraus für die einzelnen Leistungsgruppen kalkuliert. Analog zu den Pflegebudgets kann sie - so der TK-Vorschlag - dann vom zuständigen Kostenträger (GKV, PKV oder Selbstzahlende) über die Rechnung finanziert werden. Damit können die etablierten Abrechnungswege über den Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern genutzt werden. Wenig sinnvoll ist hingegen neue bürokratische Konstrukte wie etwa Landesbudgets einzurichten.

Sicherheit für die Kliniken durch 100-Prozent-Ausgleich

Für Kliniken bringt dieser Weg finanzielle und planerische Sicherheit: Die Höhe des vorab kalkulierten Vorhaltebudgets ist bekannt, die laufenden Zahlungen sorgen für die Liquidität. Am Ende eines Kalenderjahres werden die tatsächlichen Einnahmen aus den einzelnen Rechnungen mit den vorauskalkulierten Vorhaltebudgets abgeglichen und dann zu 100 Prozent ausgeglichen - ein für Krankenhäuser und Kostenträger aus dem Umgang mit den Pflegebudgets vertrauter und etablierter Prozess. Das bietet auch Sicherheit bei Fallzahlschwankungen. 

Das vollständige TK-Konzept zur Einführung von Vorhaltekosten steht hier zum Download bereit.

TK-Konzept zur Abbil­dung und Finan­zie­rung von Vorhal­te­kosten

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