München, 26. April 2023. Die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler ist 2022 in Bayern gesunken. "Im vergangenen Jahr wandten sich 725 bayerische Versicherte an uns, weil sie einen Fehler bei einer medizinischen Behandlung vermuteten", sagt Christian Bredl, Leiter der Techniker Krankenkasse (TK) im Freistaat. "Das waren 36 Patientinnen und Patienten weniger als im Vorjahr und entspricht einem Rückgang um etwa fünf Prozent." Bundesweit stagnierte im gleichen Zeitraum die Zahl der Meldungen und blieb auf hohem Niveau bei knapp 6000.

Hohe Dunkelziffer trotz besser informierter Patientinnen und Patienten

Nicht jeder Verdachtsfall stellt sich tatsächlich als eine falsche Behandlung heraus. "Bei etwa jedem dritten Fall bestätigt sich jedoch die Vermutung", so Bredl. "Das zeigt, wie wichtig es ist, dass sich Patientinnen und Patienten bei Verdacht melden. So können Schwachstellen in der Versorgung erkannt und künftig vermieden werden."

Der bayerische TK-Chef begrüßt es, dass sich die Versicherten heutzutage mehr informieren und auch öfters unterstützende Digitalangebote nutzen. Er vermutet aber immer noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern. "Beim TK-Patientenmonitor 2022 gaben fünf Prozent der Befragten an, dass sie in den letzten 12 Monaten einmal einen vermuteten Fehler bei einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung erlitten haben", erklärt Bredl. "Für die vergangenen zehn Jahre sagten das 23 Prozent und für die Zeit darüber hinaus sogar 32 Prozent." Nur sechs von zehn Befragten sind sich sicher, in den vergangenen zehn Jahren keinen Behandlungsfehler erlitten zu haben.

Verfahrenstempo forcieren und Härtefallfonds zügig einführen

Fehler passieren - auch im Gesundheitswesen. Dort können jedoch Behandlungsfehler weitreichende Folgen haben bis hin zur Berufsunfähigkeit oder finanzielle Existenzen von Menschen bedrohen. Zu den gesundheitlichen Belastungen kommen meist zeitaufwendige, komplexe und jahrelange juristische Verfahren hinzu, in denen die Vorwürfe geklärt werden.

"Häufig ziehen Haftpflichtversicherungen von Ärztinnen und Ärzten die Gerichtsverfahren gezielt in die Länge", sagt Bredl. "Die Opfer werden so wegen fehlender Einnahmen und steigenden Schulden unter Druck gesetzt. Sie stimmen dann oft außergerichtlichen Einigungen zu, die für sie nachteilig sind." Laut dem TK-Chef im Freistaat dauert die Klärung von chirurgischen Behandlungsfehlern im Durchschnitt etwa fünf Jahre, bei Geburtsfehlern sogar zehn Jahre. Der älteste Fall, den die TK derzeit begleitet, stamme aus dem Jahr 2008. Bredl befürwortet es deshalb, dass die Berliner Koalition den Härtefallfonds in dieser Legislaturperiode umsetzen will. "Dies fordern wir schon seit Jahren. Das Vorhaben muss nun zügig umgesetzt werden, um endlich den wirtschaftlichen Druck auf die betroffenen Menschen zu mindern." 

Krankenkassen unterstützen weiterhin die Betroffenen

Zur Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, können die Krankenkassen beispielsweise beim Medizinischen Dienst (MD) für den Versicherten kostenfreie Gutachten in Auftrag geben. Klagt die Krankenkasse gegen den Arzt oder die Klinik, kann die Patientin oder der Patient das Urteil abwarten und danach über eine persönliche Klage auf Schmerzensgeld tätig werden. Die TK unterstützt ihre Versicherten außerdem mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40), einem Online-Lotsen  und einer Beratungsbroschüre .

Hinweis für die Redaktion

Für den  TK-Monitor Patientensicherheit 2022 hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der TK im Frühjahr 2022 bundesweit bevölkerungsrepräsentativ 1.000 Menschen ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse stehen unter www.tk.de/techniker/2110272 zum Download zur Verfügung. Dort gibt es auch ein Informationspaket mit Tipps und Tricks für Patientinnen und Patienten, mit denen sie selbst einen wichtigen Beitrag zu ihrer Sicherheit leisten können.