TK registriert 2022 weniger Behandlungsfehler in Niedersachsen
Pressemitteilung aus Niedersachsen
Hannover, 21. Februar 2023. Eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt: Die Fälle auf Verdacht medizinischer Behandlungsfehler in Niedersachen sind im vergangenen Jahr zurückgegangen. Mit 468 Verdachtsfällen sinkt die Zahl um rund 6,6 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 (501 Fallzahlen). Die meisten Fälle betreffen den chirurgischen Bereich mit rund 33 Prozent (156 Fälle), gefolgt von Zahnmedizin mit 15 Prozent (71 Fälle) und 14 Prozent im Bereich der Allgemeinmedizin (65 Fälle).
Trotz Rückgang mehr Fälle im chirurgischen Bereich
Auffällig ist, dass die Verdachtsfälle aus der Chirurgie um rund 68 Prozent (2021: 93 und 2022: 156 Fälle) angestiegen sind: "Trotz eines Rückganges der Gesamtzahl der Verdachtsfälle, verzeichnen wir einen Anstieg im Bereich der Chirurgie. Grund hierfür könnten die zahlreich verschobenen Operationen von 2021 auf das Jahr 2022 sein" sagt Dirk Engelmann, Leiter der TK-Landesvertretung Niedersachsen.
TK unterstützt bei der Aufklärung
Für Patientinnen und Patienten ist es häufig schwer festzustellen, ob ihre Erkrankung schicksalhaft verläuft oder ob Ärztinnen und Ärzte oder Pflegekräfte einen Fehler in der Behandlung gemacht haben. "In jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht im Verlauf einer Überprüfung. Leider vermuten wir zusätzlich zu den gemeldeten Fällen eine hohe Dunkelziffer", erklärt Engelmann. Bestehen bei den Versicherten Zweifel über die Leistungen ihrer Behandelnden, so kann ein Verdacht der Krankenkasse gemeldet werden. Diese kann bei der Aufklärung des Falles unterstützen. Bundesweit wurden der TK im vergangenen Jahr fast 6.000 Verdachtsfälle gemeldet.
Betroffene häufig durch aufwendige Verfahren zusätzlich belastet
Das Aufklären eines Verdachts auf Behandlungsfehler ist für Betroffene häufig ein schwieriges und zeitintensives Verfahren. Für Personen, die nach schwerwiegenden Behandlungsfehlern häufig nicht mehr erwerbsfähig sein können, kann dies eine zusätzliche finanzielle Belastung werden. Engelmann: "Neben deutlich schnelleren Verfahren für die Entschädigung von Patientinnen und Patienten, benötigen wir zudem auch in unserem Gesundheitswesen eine gelebte Fehlerkultur, die es ermöglicht über Fehler zu sprechen und daraus zu lernen. Patientinnen und Patienten können nur besser versorgt werden, wenn auch die richtigen Konsequenzen gezogen werden". Aus diesen Gründen fordert die TK bereits seit Jahren einen Härtefallfonds von der Bundesregierung zur Unterstützung Betroffener. "Dass die Koalition in Berlin einen solchen Fonds nun in dieser Amtszeit umsetzen möchte, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Fonds sorgt für eine wirtschaftliche Entlastung der Opfer und stärkt den Rechtsstaat", so Engelmann abschließend.
Hilfe für Versicherte
Die TK unterstützt ihre Versicherten mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40), einem Online-Lotsen und einer Beratungsbroschüre. Die Erfolgschancen steigen, je genauer der Krankheitsverlauf dokumentiert wird. Betroffene sollten schnellstmöglich ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse wenden. Erhärtet sich der Verdacht, kann die TK medizinische Gutachten erstellen lassen, die für Versicherte in der Regel ohne Kosten verbunden ist. Patientinnen und Patienten können die Gutachten für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen.