Brandenburg beteiligt sich zu wenig an Investitionskosten
Pressemitteilung aus Berlin/Brandenburg
Potsdam, 30. März 2023. Gute Pflege ist teuer - leider vor allem für die Betroffenen: Auch weil das Land Brandenburg zu wenig Geld für die Investitionsförderung von Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stellt, müssen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen tief in die Tasche greifen.
Durchschnittlich 2.078 Euro müssen zu Pflegende in einem stationären Pflegeheim in Brandenburg derzeit jeden Monat selbst zahlen. Rund 311 Euro davon sollen Investitionskosten decken, mit denen zum Beispiel Baumaßnahmen oder technische Anschaffungen in den Einrichtungen finanziert werden. Das Land Brandenburg beteiligte sich 2021 an den Investitionskosten hingegen lediglich mit drei Euro pro Kopf und Jahr - und das, obwohl die Bundesländer laut Sozialgesetzbuch (§ 9 SGB XI) aufgefordert sind, Investitionskosten für die stationäre Altenpflege zu fördern. Diese Zahl geht aus dem aktuellen Bericht des IGES-Instituts hervor.
Zum Vergleich: Im Bundesdurchschnitt gewährten die Länder für jeden Menschen im Pflegeheim 214 Euro Zuschuss zu den Investitionskosten, in Nordrhein-Westfalen waren es sogar 725 Euro. Der Eigenanteil beträgt bundesweit derzeit durchschnittlich 2.468 Euro.
"Pflegebedürftige Menschen sollten gut betreut und versorgt werden, ohne in finanzielle Not zu geraten. Doch tatsächlich leiden viele Betroffene nicht nur unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern zusätzlich auch noch unter Existenzängsten", so Susanne Hertzer, Leiterin der TK in Berlin und Brandenburg. "Die Bundesländer sollten deshalb verpflichtet werden, die Investitionskosten für Pflegeinrichtungen in angemessener Höhe zu bezuschussen. So können Bewohnerinnen und Bewohner finanziell entlastet werden."
Hinweis für die Redaktion
Bundesweit gab es 2021 in Deutschland rund 4,1 Millionen Menschen, die in und von Pflegeeinrichtungen betreut wurden. In Brandenburg wurden 153.971 Pflegebedürftige gezählt.
Die Bundesländer sind jedes Jahr verpflichtet, zum 30. Juni dem Bundesministerium für Gesundheit zu melden, welche Fördermaßnahmen sie im Vorjahr sie hinsichtlich der Investitionskosten in Pflegeheimen aufgelegt haben. Den IGES-Bericht finden Sie hier.