TK: „Bei der Investitionsförderung des Landes in Pflegeheimen ist noch Luft nach oben“
Pressemitteilung aus Hessen
Frankfurt am Main, 15. März 2023. Um den Aufenthalt in einem stationären Pflegeheim zu finanzieren, müssen Pflegebedürftige in Hessen derzeit eine Eigenbeteiligung von durchschnittlich 2.122 Euro im Monat aufwenden. Circa 500 Euro davon fließen für Investitionskosten von den Bewohnerinnen und Bewohnern direkt an die Einrichtung. Damit werden zum Beispiel Baumaßnahmen oder technische Anschaffungen finanziert. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) könnte das Land die Pflegebedürftigen finanziell entlasten, wenn es sich stärker als bisher an den Investitionskosten der Pflegeheime beteiligen würde. "Gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es aus unserer Sicht noch deutlichen Spielraum nach oben", erklärt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen.
Sechs Euro pro Person
Laut eines aktuellen Berichts des IGES-Instituts habe die Hessische Landesregierung den Pflegeheimen im Jahr 2021 Investitionsmittel in Höhe von rund 1,85 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Auf die Anzahl von Pflegebedürftigen heruntergerechnet habe das sechs Euro pro Person entsprochen. Die Bandbreite der Fördersummen in den Ländern ist enorm: Während Bayern 126 Euro pro Pflegebedürftigen investiert, Schleswig-Holstein 402 Euro und Nordrhein-Westfalen sogar 725 Euro, beteiligen sich die Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt gar nicht an den Investitionskosten der Pflegeheime.
Länder wären verpflichtet
Mit Blick auf § 9 SGB XI wären die Länder eigentlich dazu verpflichtet, Investitionskosten für die stationäre Altenpflege zu fördern. "Allerdings ist die gesetzliche Regelung so unverbindlich formuliert, dass die Länder ihre finanzielle Verantwortung sehr unterschiedlich interpretieren können", so Voß. Laut des IGES-Berichts hat die Hessische Landesregierung die Investitionsmittel für Pflegeheime im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 sogar um 16 Prozent gekürzt. "Angesichts der Corona-Pandemie und den dadurch entstandenen finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und Pflegeheime ist das wenig verständlich."
Entlastung muss sichergestellt sein
Es sei wünschenswert, wenn sich die Hessische Landesregierung künftig wieder stärker in diesem Bereich finanziell engagiere. "Sollte das Land sich dazu entschließen, mehr Mittel für Investitionen in Pflegeheimen zur Verfügung zu stellen, muss aber sichergestellt werden, dass dies auch tatsächlich mit einer finanziellen Entlastung für die Pflegebedürftigen einhergeht", so Voß. In Hessen könnte zum Beispiel bei den regelmäßigen behördlichen Überprüfungen der Pflegeheime in Erfahrung gebracht werden, ob die Heime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechend der staatlichen Förderung am Ende weniger Kosten für Investitionen in Rechnung stellen.
Hinweis für die Redaktion
Die Bundesländer sind verpflichtet, zum 30. Juni eines Jahres dem BMG gegenüber darzulegen, welche Fördermaßnahmen sie im jeweils vergangenen Jahr hinsichtlich der Investitionskosten in Pflegeheimen aufgelegt haben. Der jüngste Bericht wurde vom IGES-Institut erstellt.