Mainz, 10. März 2023. Um den Aufenthalt in einem stationären Pflegeheim zu finanzieren, müssen Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz aktuell eine Eigenbeteiligung von durchschnittlich 2.447 Euro im Monat aufwenden. "Das bringt schon jetzt viele Betroffene an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit", weiß Jörn Simon, Leiter der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Mainz. Simon: "Dabei gehört Rheinland-Pfalz, neben Sachsen und Sachsen-Anhalt zu den letzten drei Bundesländern, die sich nicht an den Investitionskosten der Heime beteiligen."

Mehr als 35.000 Rheinland-Pfälzer werden in Heimen betreut

In Rheinland-Pfalz befinden sich derzeit mehr als 35.000 Menschen in stationärer Dauerpflege. Sie müssen für ihre Betreuung eine monatliche Eigenbeteiligung entrichten, die sich in den so genannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) in Höhe von 989 Euro (alles Durchschnittswerte), in Investitionskosten (457 Euro) sowie in einen Betrag für Unterkunft und Verpflegung (1.001 Euro) gliedert. "Erst wenn der Aufenthalt länger als ein Jahr dauert, reduzieren sich diese monatlichen Finanzposten über die Zeit zunehmend," erläutert der TK-Landeschef. "Angesichts der positiven Entwicklung, dass Rheinland-Pfalz inzwischen beim Länderfinanzausgleich zu den Geberländern zählt, sollte nun eine Beteiligung an den Investitionskosten möglich sein", fordert Simon.

Nordrhein-Westfalen investiert am meisten 

Schon heute haben die Bundesländer die Aufgabe, Investitionskosten für die stationäre Altenpflege zu fördern. Allerdings ist die entsprechende gesetzliche Regelung in § 9 SGB XI unverbindlich, weshalb die finanzielle Verantwortung von den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Nach Angaben des IGES-Instituts wendet Nordrhein-Westfalen beispielsweise im Schnitt 725 Euro pro Pflegebedürftigen auf, danach folgen Schleswig-Holstein (402 Euro) und Bayern (126 Euro). Exklusive der drei Bundesländer, die sich nicht an der Förderung beteiligen, gibt die Gesamtheit der übrigen Länder 249 Euro pro Pflegebedürftigen aus", gibt Simon zu bedenken.

Hinweis für die Redaktion

Die Bundesländer sind verpflichtet, zum 30. Juni eines Jahres dem BMG gegenüber darzulegen, welche Fördermaßnahmen sie im jeweils vergangenen Jahr hinsichtlich der Investitionskosten in Pflegeheimen aufgelegt haben. Der jüngste Bericht, welcher vom IGES-Institut erstellt wurde, ist unter nachfolgendem Link zu finden: Berichtspflicht der Länder zu Förderung und Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen - Berichtsjahr 2021 (bundesgesundheitsministerium.de)