Soziale Pflegeversicherung: Finanzierung muss neuer Logik folgen
Position aus Rheinland-Pfalz
Angesichts des demografischen Wandels ist bereits jetzt absehbar, dass die Finanzmittel der gesetzlichen Pflegeversicherung schon kurzfristig nicht mehr ausreichen werden.

SPV ist als "Teilkasko konzipiert"
Seit ihrer Einführung 1995 gehört die Soziale Pflegeversicherung (SPV) zu den bedeutendsten Säulen des Sozialversicherungssystems. Sie ist die finanzielle Basis für die pflegerische Versorgung des Versicherten. Allerdings ist die SPV als "Teilkasko-Modell" konzipiert. Das heißt: Ihre Leistungen decken die Pflegekosten nicht vollständig ab. Die übrigen Aufwendungen muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Finanzierung der Pflegeversicherung

Pflegekosten überfordert viele
Angesichts der demografischen Entwicklung ist dieser Eigenanteil allerdings so hoch geworden, dass er viele Menschen bereits jetzt finanziell überfordert. Die Pflegereformen der Vergangenheit - darunter die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 - führten zu Leistungsverbesserungen seitens der SPV sowie zu einer höheren Zahl Anspruchsberechtigter. In Folge der Pflegestärkungsgesetze waren die Finanzreserven der SPV bereits 2018 nahezu aufgebraucht.
Steigender Mittelbedarf absehbar
Die Bewältigung der Corona-Pandemie brachte weitere Herausforderungen mit sich, durch welche die SPV zusätzlich unter wirtschaftlichen Druck geraten ist. In der Folge zeichnet sich bereits jetzt ein steigender Mittelbedarf ab, der nicht, wie bislang, durch Beitragssatzanpassungen gedeckt werden kann. Dies würde den überwiegenden Teil pflegebedürftiger Menschen finanziell an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bringen. Schon jetzt sind rund ein Drittel von ihnen zusätzlich auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.
TK-Position zur SPV-Reform
Die rheinland-pfälzische Landesvertretung der TK hat in einem Positionspapier Maßnahmen zusammengestellt, die dringend erforderlich sind, damit die SPV auch in Zukunft eine tragfähige Basis im Pflegefall ist.