Pflegeversicherung: Änderungen durch Corona-Pandemie
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Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es aktuell Veränderungen in der Pflegeversicherung, die für alle Kassen gelten. Darüber hinaus bietet die TK ihren Versicherten weitere Unterstützungsmöglichkeiten an.

Änderungen durch gesetzliche Regelungen
Mit dem neuen Covid-19-Schutzgesetz werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen folgendermaßen verlängert:
- Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können bis zum 30. April 2023 den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
- Bis zum 30. April 2023 wird die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wegen der SARS-CoV-2-Pandemie von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert.
Seit dem 1. Juli 2022 ist ein Beratungseinsatz wieder erforderlich. Die erste Beratung zu Beginn der Pflege muss in der häuslichen Umgebung erfolgen. Danach kann jede zweite Beratung per Video durchgeführt werden.
Besondere Angebote für TK-Versicherte
Den Erstantrag auf Pflegeleistungen können TK-Versicherte schnell und unkompliziert online ausfüllen.
Der TK-Pflegecoach vermittelt online Pflegewissen.
Pflegende Angehörige in Belastungssituationen können sich an die online Beratung pflegen-und-leben.de wenden.
Die App TK-PflegeKompakt bündelt alle wichtigen Informationen und Services zum Thema Pflegebedürftigkeit.
Hinweis für Versicherte und Pflegedienstleister
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die TK-Pflegehotline unter 040 - 460 66 16 00 .