Änderungen durch gesetzliche Regelungen

Mit dem neuen Covid-19-Schutzgesetz werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen folgendermaßen verlängert:

  • Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können bis zum  30. April 2023 den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
  • Bis zum  30. April 2023 wird die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wegen der SARS-CoV-2-Pandemie von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert.

Seit dem 1. Juli 2022 ist ein Beratungseinsatz wieder erforderlich. Die erste Beratung zu Beginn der Pflege muss in der häuslichen Umgebung erfolgen. Danach kann jede zweite Beratung per Video durchgeführt werden.

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Den Erstantrag auf Pflegeleistungen können TK-Versicherte schnell und unkompliziert online ausfüllen.

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Pflegende Angehörige in Belastungssituationen können sich an die online Beratung pflegen-und-leben.de wenden.

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Hinweis für Versicherte und Pflegedienstleister 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die TK-Pflegehotline unter 040 - 460 66 16 00 .