Rekordhoch bei Kinderkrankengeld in Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung aus Sachsen-Anhalt
Magdeburg, 16. Januar 2023. Nahezu 20.000 Anträge auf krankheitsbedingtes Kinderkrankengeld registrierte die Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 Damit erreichten die Anträge auf Kinderkrankengeld im vergangenen Jahr ein neues Rekordniveau. In den Jahren 2021 und 2019 waren im Bundesland jeweils rund 16.500 und im Jahr 2020 knapp 12.300 solcher Anträge bei der TK eingegangen. Mit 2.227 Anträgen verzeichnete die TK im November 2022 die höchste Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld. Darauf folgten mit jeweils 1.850 Anträgen die Monate März und September.
Mütter bleiben häufiger zu Hause
Wie Steffi Suchant, Leiterin der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt erläutert, ist die Geschlechterverteilung unter den Antragsstellerinnen und Antragsstellern seit Jahren konstant: "In sieben von zehn Fällen bleiben die Mütter mit erkrankten Kindern zu Hause ". Gleichzeitig beantragen Männer in Sachsen-Anhalt prozentual etwas häufiger Kinderkrankengeld als im Bundesschnitt. In Sachsen-Anhalt lag der Anteil der Väter bei 31, deutschlandweit bei 30 Prozent.
Kaum noch Corona-Kinderkrankengeld
Einen deutlichen Rückgang verzeichnet die TK beim sogenannten Corona-Kinderkrankengeld. Das pandemiebedingte Kinderkrankengeld war im Januar 2021 eingeführt worden, um Eltern die Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen, wenn Schulen oder Kitas aufgrund von Corona schließen mussten. Im Jahr 2021 nahmen es 3.800 Mütter und Väter in Sachsen-Anhalt in Anspruch. 2022 lag die Zahl mit 1.800 Fällen nicht einmal mehr halb so hoch.
Hinweis für die Redaktion
Väter und Mütter haben für ein Kind jeweils einen Anspruch auf bis zu 30 Tage Kinderkrankengeld. Die Voraussetzung: Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein. Für privat Versicherte gilt dies nicht. Außerdem gilt: Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein und es gibt keine andere Möglichkeit der Betreuung für das Kind. Mehr Informationen zum Kinderkrankengeld gibt es online.