Nachgefragt zur Prävention in Baden-Württemberg
Interview aus Baden-Württemberg
Ein Ziel des Präventionsgesetzes von 2015 war und ist es, trägerübergreifend Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten zu bringen.

Die "Landesrahmenvereinbarung Prävention Baden-Württemberg" (LRV Prävention) bietet mehrere Möglichkeiten, um an eine Projektförderung zu gelangen.
Frau Montesinos-Handtrack, hat die Landesrahmenvereinbarung wie geplant für mehr Präventionsaktivitäten in Baden-Württemberg gesorgt?
Durch unsere Mitarbeit im Koordinierungsausschuss entscheiden wir als TK auch mit über die Vergabe der Fördermittel.
Bei der ersten trägerübergreifenden Projektförderung kam die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Projekt „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten“ zum Zuge. Das auf vier Jahre angelegte Vorhaben zielt darauf ab, dass gut integrierte Migrantinnen und Migranten zu "Gesundheitslotsen" ausgebildet werden, um ihre Landsleute an Themen zur Prävention und Gesundheitsförderung heranzuführen und über das deutsche Gesundheitssystem zu informieren.
In eine ähnliche Richtung geht eine Initiative der "Gesunden Gemeinde Eningen", die für mehr Gesundheitskompetenz bei Geflüchteten sorgen will, Zugänge zum Gesundheitssystem ebnet und langfristig so auch die Integration fördert.
Was muss man tun, um Fördermittel zu erhalten?
Anträge können jederzeit bei der Geschäftsstelle der "Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg" gestellt werden. Die Anträge werden über das ganze Jahr hinweg angenommen und bearbeitet. Über eine Förderung entscheidet der Koordinierungsausschuss zwei Mal jährlich.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir für Baden-Württemberg zusätzlich seit Mitte 2018 eine gemeinsame Handlungsempfehlung inklusive einem Leitfaden für die Beantragung von Präventionsmitteln und persönlichen Ansprechpartnern bei den Krankenkassen auf die Beine gestellt.
Seit Mitte dieses Jahres besteht zudem die Möglichkeit im Rahmen eines "Kommunalen Förderprogramms" Anträge für zielgruppenspezifische Interventionen zu stellen. Von den präventiven Maßnahmen sollen dabei insbesondere alleinerziehende Menschen, ältere Menschen, oder Menschen mit Behinderungen profitieren.
Darüber hinaus kooperieren die Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg mit Jobcentern und Arbeitsagenturen beim Projekt "Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt". Es hat zum Ziel, erwerbslose Menschen mit Präventionsangeboten zu erreichen und damit auch ihre Chancen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Arbeiten die Kassen auch beim betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zusammen?
Ja, die gesetzlichen Krankenkassen haben ein gemeinsames kostenfreies Beratungsportal geschaffen, um ein vernetztes Vorgehen aller mit dem Thema Gesundheit im Betrieb befassten Organisationen zu ermöglichen.
Dieses Beratungsangebot für kleine und mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg, die "BGF-Koordinierungsstelle", besteht nun seit 2 Jahren. Hier erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zielgenau und unbürokratisch schnelle Hilfe, wenn sie ein betriebliches Gesundheitsmanagement einführen möchten. Das Prinzip dabei: Schnelle und am Bedarf der Firma orientierte Vermittlung eines Experten für Betriebliches Gesundheitsmanagement.