Saarbrücken, 14. März 2023. Beschäftigte im Saarland haben im Jahr 2022 im Schnitt rund 1,5 Tage pro Kopf aufgrund von Rückenbeschwerden am Arbeitsplatz gefehlt. Das zeigt eine aktuelle Vorab-Auswertung aus dem TK-Gesundheitsreport 2023 zum Tag der Rückengesundheit am 15. März. Damit ist der Wert im Bundesvergleich an vierthöchster Stelle und liegt auch über dem Bundesschnitt (1,3 Fehltage pro Kopf).

"Die Werte sind seit 2019 nahezu unverändert. Diese Auswertung zeigt, dass die Pandemie offenbar nur geringen Einfluss auf die Rückengesundheit der Saarländerinnen und Saarländer hatte", kommentiert Stefan Groh, Leiter der TK-Landesvertretung Saarland. Groh weiter: "Sondereffekte wie geschlossene Fitnessstudios oder vermehrtes Homeoffice scheinen sich nicht maßgeblich auf die Fehlzeiten ausgewirkt zu haben." Rückenprobleme seien zudem in allen Altersgruppen zu beobachten.

Zweit­mei­nungs­ver­fahren

TK-Infografik zur Notwendigkeit von Rücken-Operationen nach Zweitmeinungen. Quelle: TK Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Die Zweitmeinung vor Eingriff an der Wirbelsäule zeigt, dass 87 Prozent der Rückenoperationen unnötig sind. Quelle: TK

Zum Tag der Rückengesundheit weist die TK auch darauf hin, die Entscheidung für eine geplante Rückenoperation gut abzuwägen und kritisch zu hinterfragen. Denn eine Analyse des speziellen Angebots der TK "Zweitmeinung Rücken" zeigt: Mehr als acht von zehn Eingriffen sind unnötig. 87 Prozent der am Zweitmeinungsprogramm teilnehmenden rund 7.800 Patientinnen und Patienten kamen im Jahr nach der Zweitmeinung ohne eine Rückenoperation aus. Ihnen konnte mit einer schonenderen Therapiealternative wie beispielsweise einer konservativen Behandlung durch Muskelaufbau geholfen werden.

Hinweis für die Redaktionen

Der TK-Gesundheitsreport 2023 wertet die Krankschreibungen und Arzneiverordnungen der rund 5,6 Millionen bei der TK versicherten Erwerbstätigen (Berufstätige sowie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1) aus. Stand der Vorabdaten: März 2023. Informationen zu den Zweitmeinungsverträgen der TK sowie eine Übersicht der Schmerzzentren sind online verfügbar.