Immer wieder werden Sachverhalte von den zuständigen Instanzen unterschiedlich bewertet. Auch die Gutachter des vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten "Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA" bestätigen mangelnde Verbindlichkeit und Einheitlichkeit im historisch gewachsenen Aufsichtsmix.

Im Rahmen der im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz gestalteten Reform ist es nicht gelungen, diese Ungleichheit zu beheben. Stattdessen wurden mit der Einführung einer bundesweiten Transparenzstelle mit Vertragsverzeichnis und der Stärkung der Rolle des BAS, etwas auf der Aufsichtsbehördentagung, punktuelle Maßnahmen geschaffen, um das Aufsichtshandeln zumindest zu harmonisieren. Statt Einheitlichkeit soll es also auch weiterhin Vielfalt bei der Aufsicht geben - wenn auch eine etwas stärker regulierte.

Kassen­auf­sicht: unein­heit­li­cher Status quo

TK-Infografik zu Verantwortlichen für die Kassenaufsicht nach Bundesländern. Quelle: TK Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Aufsichtsmix führt zu Unterschieden in der Aufsichtspraxis, die einem fairen Wettbewerb der Krankenkassen im Weg stehen. Quelle: TK

"Allerdings erfordern die dezentralen wettbewerblichen Prozesse, die durch den Abschluss von Selektivverträgen angestoßen wurden, […] einer bundesweit geltenden Rahmenordnung in Verbindung mit einer zentralen wettbewerblichen Aufsicht. Andernfalls drohen Wettbewerbsverzerrungen, u.a. zwischen regional und bundesweit ihre jeweiligen Beiträge kalkulierenden Krankenkassen"  

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2012

Was ändert das FKG in Sachen Aufsicht

Das FKG stärkt unter anderem die Rolle des Bundesamts für soziale Sicherung, etwa in der regelmäßig stattfindenden Aufsichtsbehördentagung, die bislang den Charakter eines Erfahrungsaustausches hat. Zudem soll über eine bundesweite Transparenzstelle die Basis für mehr Einheitlichkeit gelegt werden. Dort soll künftig auch ein zentrales Register für bestehende Verträge geführt werden. Den Kassen wird zudem untereinander ein erweitertes Klagerecht bei wettbewerbswidrigem Verhalten eingeräumt. Die TK begrüßt diese Maßnahmen zwar ausdrücklich, sieht aber klaren Nachbesserungsbedarf, vor allem was die Verbindlichkeit von Entscheidungen für alle angeht. Es ist absehbar, dass die Effekte in Sachen Transparenz und Einheitlichkeit weit hinter jenen einer bundesweit einheitlichen Aufsicht zurückbleiben werden.

In unserer Mediathek finden Sie Infografiken zum Thema Risikostrukturausgleich:

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Mehr zum Morbi-RSA

Wo exakt liegen die Probleme im Morbi-RSA? Und welche Vorschläge hat die TK, diese zu beheben? Mehr Infos dazu auf den TK-Themenseiten zur  RSA-Reform .