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Packen-Gepäck-Handgepäck
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Wie groß und wie schwer darf Ihr Handgepäck sein?

Die Bestimmungen für das Handgepäck können sich je nach Fluggesellschaft unterscheiden. Erkundigen Sie sich daher vor der Reise bei Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, was Sie für Ihren Flug beachten müssen. In den meisten Fällen gelten die folgenden Regeln: Die Größe des Handgepäcks darf 55 x 40 x 23 Zentimeter nicht überschreiten und es darf nicht schwerer als acht Kilogramm sein. Faltbare Kleidersäcke gelten bis zu einer Größe von 57 x 54 x 15 Zentimeter als Handgepäck. Häufig ist zusätzlich zum Handgepäckstück noch eine Handtasche erlaubt.

So können Sie Flüssigkeiten mitnehmen

Für Flüssigkeiten gelten noch einmal besondere Regeln. Sie sollen verhindern, dass zum Beispiel flüssiger Sprengstoff unerlaubt mit an Bord genommen wird.

Flüssigkeiten oder Vergleichbares in ähnlicher Konsistenz - also beispielsweise Getränke, Gels, Sprays, Shampoos oder Cremes - dürfen Sie nur in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältern mitnehmen.

Erlaubt sind Behälter bis maximal 100 Milliliter, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Wichtig: Es gilt die Inhaltsangabe der Behälter. Ist ein Behälter größer als 100 Milliliter, können Sie ihn nicht mitnehmen, auch wenn er nicht ganz gefüllt ist. Pro Passagier ist nur ein Sammelbeutel mit insgesamt maximal einem Liter Flüssigkeit erlaubt.

Medikamente und Spezialnahrung

Medikamente und Spezialnahrung, die während des Flugs an Bord benötigt werden, können Sie zurzeit noch außerhalb des Beutels transportieren. Allerdings nur, sofern Sie die Notwendigkeit der Mittel plausibel erklären können und sie getrennt vom übrigen Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorlegen. Eine ärztliche Bescheinigung hilft in der Regel.

Flüssigkeiten aus Duty Free Shops

Flüssigkeiten aus Duty Free Shops - zum Beispiel Getränke oder Parfum - dürfen Sie mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen. Sie müssen sie allerdings am Tag des Flugs in einem Geschäft an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs einer EU-Fluggesellschaft gekauft haben - und zwar nach der Bordkartenkontrolle.

Die Flüssigkeiten aus Duty Free Shops müssen sich in einem durchsichtigen, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Kaufbeleg muss von außen sichtbar sein und Verkaufsdatum und -ort enthalten. Bei Umsteigeverbindungen innerhalb der EU muss der Beutel bis zur endgültigen Ankunft versiegelt bleiben. Abhängig vom Reiseziel gelten spezielle Bedingungen, die Sie vor Ort an der Verkaufsstelle erfragen können.

Ein Feuerzeug

Jeder Fluggast darf ein Gasfeuerzeug an seiner Person mitführen. Verboten sind Zippo-Feuerzeuge, mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllte Feuerzeuge, Feuerzeugbenzin und Nachfüllpatronen.

Technische Geräte

Für technische Geräte wie beispielsweise MP3-Player, Laptops oder Smartphones gelten die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugorts.