Geld macht nicht automatisch glücklich, aber ständige Geldsorgen während oder nach der Krebstherapie können erheblich belasten und die hart umkämpfte Gesundheit gefährden. Dieser scheinbar "nicht-medizinische" Risikofaktor fand bislang weder in der Forschung noch in der klinischen Versorgung besondere Beachtung, spielt aber eine größere Rolle als gedacht. 

Bereits im ersten Jahr nach Diagnose müssen Menschen mit Krebs durchschnittlich mit 26-28 Prozent ihres Einkommens zurechtkommen. Hinzu kommen der Verlust des Arbeitsplatzes oder in vielen Fällen eine dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit durch die Krebserkrankung.

Gender-Pay-Gap und Brustkrebs

Die Diagnose Brustkrebs trifft viele Frauen im erwerbsfähigen Alter und führt damit häufig zu erheblichen Geldsorgen. Da Frauen bei gleicher Leistung im Schnitt weniger Einkommen als Männer haben (Gender-Pay-Gap) und häufig Angehörige und Kinder pflegen, sind sie vermutlich sogar noch stärker von einem Einkommensverlust betroffen als Männer mit Krebs. Konkrete Zahlen hierzu fehlen aber.

Wichtig zu wissen: Überraschenderweise hat Deutschland in Europa den höchsten "Gender-Pay-Gap". Dies stellt für Frauen mit Brustkrebs ein zusätzliches Problem dar, denn die schlechtere Bezahlung verschärft die ohnehin vorhandene finanzielle Belastung durch die Krebserkrankung. 

Keine falsche Bescheidenheit

Eine Krebserkrankung macht sich häufig schon nach wenigen Monaten im Geldbeutel bemerkbar. Die Reserven sind schnell verbraucht und Zusatzkosten summieren sich. Das ausbezahlte Krankengeld beträgt weniger als das normale Einkommen. Wer länger krank ist muss mit noch weniger Geld oder bei einem Jobverlust mit HARTZ IV (Arbeitslosengeld-II) leben.

Hinzu kommen durch die Krankheit Zuzahlungen für Medikamente, Rehamaßnahmen und stationäre Aufenthalte, aber beispielsweise auch der Kauf neuer Kleidung aufgrund von Gewichtsverlust oder pflegende Kosmetikprodukte bei einer Strahlentherapie. Wer in dieser Situation in finanzielle Nöte kommt, sollte finanzielle Unterstützungsangebote nutzen. Erkrankten Frauen stehen unterschiedliche Sozialleistungen gesetzlich zu.

Kostenlose Beratung in Sachen Geld

Das deutsche Sozialsystem bietet eine Vielzahl von ausgleichenden Leistungen an, die aber jeweils getrennt voneinander beantragt werden müssen. Wohngeld muss beispielsweise bei der Stadt beantragt werden, ein Kinderzuschlag dagegen bei der Familienkasse. Die Erwerbsminderungsrente für Frauen, die laut Prognose mehr als 6 Monate krank sein werden und nicht arbeiten können, muss bei dem zuständigen Rententräger angefragt werden. Dies alles kostet enorme Kraft und Überwindung immer wieder neu nach Unterstützung zu fragen, aber es lohnt sich und entlastet bei finanziellen Engpässen. 

Wer berät mich? Für Fragen rund um Sozialleistungen sind zum Beispiel Kliniksozialdienste, Krebsberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und kirchliche Beratungsstellen (Caritas, Diakonie) zuständig. Kostenlose Auskunft erteilen aber auch alle "Sozialversicherungsträger", also Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Sozialämter und die Rentenversicherung. Sie alle haben eine gesetzliche Beratungspflicht.

Tipp: Fragen Sie bei Bedarf Angehörige oder Freunde, ob Sie Ihnen bei der Beantragung helfen. Gut und verständlich erklärt der blaue Ratgeber "Wegweiser zu Sozialleistungen" der Deutschen Krebshilfe, was Sie über Sozialleistungen wissen sollten und wer für welche Anträge zuständig ist.