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Ob krank oder gesund, die aktive Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht es, sich selbstständig von einem Ort zum anderen zu bewegen. Diese Freiheit und Normalität erleichtert einerseits das Leben mit Diabetes, aber andererseits bleibt die Sorge vor einer Unterzuckerung während der Fahrt. Kein Wunder, dass manche Menschen mit Diabetes auch am Steuer "mal schnell" Ihren Blutzucker-Spiegel prüfen wollen und dabei gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. 

Stoffwechsel-Check? Nur am Straßenrand!

Offenbar sind sich viele Menschen mit Diabetes nicht über die rechtlichen Folgen der Blutzuckerkontrolle am Steuer im Klaren. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat deshalb eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht und weist ausdrücklich darauf hin, dass jegliches Messen des Blutzuckers während der Fahrt als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bestraft wird.

Das gilt auch an einer roten Ampel, wenn das Auto oder E-Bike steht oder wenn das Gerät für einen kurzen Blick nur auf dem Oberschenkel abgelegt wird. Das kann erhebliche Folgen haben: 

  • Bußgeld von aktuell mindestens 100 € und einen Punkt in Flensburg
  • mögliches Fahrverbot
  • Verkehrsmedizinische Untersuchungen auf eigene Kosten
  • Kommt es durch die Messung zu einem Unfall, muss der Verursacher in voller Höhe Schadensersatz leisten und erhält hohe Strafen. 

Das bedeutet für Sie

Die bewährte Verteilung der Mahlzeiten und die passende Dosis an Insulin stellen die wichtigsten Maßnahmen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr dar. 

  • Prüfen Sie, wenn nötig, Ihren Blutzucker vor Beginn der Fahrt. 
  • Sollte es zwischendurch zu typischen Symptomen einer Über- oder Unterzuckerung kommen, fahren Sie bei nächster Gelegenheit rechts ran und stellen Sie den Motor oder das Fahrrad ab. Kontrollieren Sie nun Ihren Blutzucker in aller Ruhe und fahren Sie erst dann weiter, wenn Sie wieder gut und sicher fahren können. 
  • Am besten nehmen Sie griffbereit schnell wirksame Kohlenhydrate mit, wie Traubenzucker, und verzichten Sie vollständig auf Alkohol, denn selbst eine kleine Menge an "Restalkohol" steigert das Risiko für Unterzuckerungen.

Tipps & Fakten für mehr Sicherheit mit Diabetes

Bis vor wenigen Jahren gab es keine offiziellen Empfehlungen für Typ-1-Diabetes-Betroffene bezüglich des Autofahrens. Die erste europäische Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr schaffte 2018 Klarheit und erlaubt auf der Basis wissenschaftlicher Studien, dass Menschen mit Diabetes grundsätzlich sowohl privat als auch beruflich Auto fahren dürfen.

Anders als früher gedacht, gilt dies auch für die Therapie mit Insulin, die bei Typ-1-Diabetes zur Behandlung dazugehört. Die Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr bietet Betroffenen eine Rechtssicherheit und ermutigt durch Tipps, aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Zum Glück ist die Zahl der Unfälle von Menschen mit Diabetes im Vergleich zu Nicht-Betroffenen nur unwesentlich erhöht und so soll es bleiben.

Fahrverbot? Wenn die Therapie umgestellt oder die Dosierung angepasst wird, sollte man sicherheitshalber vorübergehend auf Fahrzeuge von Auto bis E-Bike verzichten, bis sich der Blutzucker wieder stabilisiert hat. Erst bei wiederholten schweren Unterzuckerungen im Wachzustand muss dauerhaft auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen werden. 

Grenzwertiger HbA1c? Ein hoher HbA1c-Wert stellt der Leitlinie zufolge noch keinen Grund dar, automatisch ein Fahrverbot auszusprechen. Deshalb gibt es keinen offiziellen HbA1c-Grenzwert für die Fahrsicherheit. Wer zu Stoffwechselentgleisungen mit Sehstörungen und/oder eingeschränkter Wachheit neigt oder einfach nur besorgt ist, sollte sein behandelndes Diabetes-Team zur Fahrtauglichkeit um Rat fragen. 

Wichtig: Link Tipp

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