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Ambulante Psychotherapie kann sowohl von Psychologischen Psychotherapeut:innen als auch von ärztlichen Psychotherapeut:innen durchgeführt werden. Je nach Ausbildung haben die Psychotherapeut:innen weitergehende Befugnisse, dürfen zum Beispiel Medikamente verordnen oder Sie krankschreiben.

Nicht alle Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen haben eine Kassenzulassung. Erfragen Sie daher bitte vor Behandlungsbeginn, ob die TK-Gesundheitskarte akzeptiert wird.  

Psychologische und Ärztliche Psychotherapeut:innen

Psychologische Psychotherapeut:innen sind Diplom-Psychologen und Psychologinnen mit einer anerkannten Zusatzausbildung für Psychotherapie und mehrjähriger praktischer psychotherapeutischer Tätigkeit.

Ärztliche Psychotherapeut:innen haben zusätzlich zu ihrer medizinischen eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert. Sie dürfen Medikamente verordnen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. 

Psychiater:innen

Das Berufsbild des Psychiaters wird oft mit dem der Psychologischen Psychotherapeut:innen verwechselt. Dabei unterscheiden sich die beiden Berufe aber ganz erheblich.

Psychiater:innen haben Medizin studiert und eine mehrjährige Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert. Ein Psychiater oder eine Psychiaterin kennt sich vor allem im Umgang mit schweren Persönlichkeitsstörungen und Psychosen aus. Er oder sie setzt dabei vorwiegend auf medikamentöse Behandlung.

Es gibt jedoch auch Psychiater und Psychiaterinnen, die Psychotherapie ausüben. Dies dürfen sie aber nur dann, wenn sie aufgrund einer Zusatzausbildung die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" führen.

Heilpraktiker:innen

Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sind nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Eine heilpraktische Ausbildung und die Zulassung nach dem Heilpraktiker-Gesetz (HeilprG) können wir für eine Kostenübernahme nicht anerkennen.