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Besondere Behandlungsangebote der TK

Wir haben für unsere Versicherten mehr als 300 spezielle und innovative Behandlungsmöglichkeiten vereinbart. Die sogenannte "Besondere Versorgung" garantiert Ihnen mehr Qualität, mehr Service und dadurch auch mehr Gesundheit - und das ohne zusätzliche Kosten.

Mehr erfahren zu besonderen Behandlungsangeboten

Das Wichtigste in Kürze 

  • Erkrankungsbereich: stationäre und ambulante Behandlung im Krankenhaus
  • Gemeinsame Entscheidungsfindung zur Diagnostik und Behandlung
  • Behandlungsregion: Schleswig-Holstein
  • Zugangsmöglichkeit: bundesweit

 Bitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Fahrkosten die gesetzliche Regelung gilt.

Details zur Behandlung

Bei der Diagnostik und Behandlung gibt es häufig verschiedene Möglichkeiten. Auch Abwarten und Beobachten können dazugehören. Für eine auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Behandlung setzt das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) an den Standorten Kiel und Lübeck auf die sogenannte partizipative Entscheidungsfindung, englisch: Shared Decision Making.

Als erstes Krankenhaus in Deutschland hat das UKSH das SHARE TO CARE-Programm eingeführt. Es umfasst unter anderem:

  • Schulung und Training aller Ärztinnen und Ärzte des UKSH in ihren Kommunikationsfähigkeiten
  • Spezielle Qualifizierung von Pflegekräften 
  • Einsatz digitaler Entscheidungshilfen für Patienten und Patientinnen
  • Aktive Beteiligung der Patientinnen und Patienten

Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten finden Sie mithilfe eines systematischen Entscheidungsprozesses die beste Behandlung oder diagnostische Maßnahme.

Anhand von wissenschaftlich fundierten, strukturiert aufbereiteten und verständlichen Informationen werden Sie über Ihre Erkrankung sowie Ihre Diagnose- und Therapiemöglichkeiten aufgeklärt.

Darauf aufbauend wird mit Ihnen die gemeinsame Entscheidungsfindung vorbereitet. Dabei stehen drei Fragen im Mittelpunkt: Welche Möglichkeiten habe ich? Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile? Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Vor- und Nachteile bei mir auftreten? Sie selbst stehen bei dem Entscheidungsprozess im Mittelpunkt, damit eine Behandlung gefunden werden kann, die optimal zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Entscheidungen, die noch besser auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt sind
  • Gut verständliche Entscheidungshilfen
  • Kommunikation mit besonders geschulten Ärztinnen und Ärzten und Begleitung durch ausgebildetes Pflegepersonal

So nehmen Sie teil

Ihre Teilnahme ist freiwillig.

Während des Aufnahmegesprächs im UKSH unterschreiben Sie eine "Teilnahmeerklärung zur Besonderen Versorgung" (entweder elektronisch auf einem Unterschriften-Pad oder schriftlich auf der Teilnahmeerklärung).

Bindungsfrist

Die Teilnahme an dem Vertrag beginnt mit Ihrer Einschreibung und gilt für alle Behandlungen im UKSH bis zum 30.06.2024. Während der Behandlung Ihrer Erkrankung sind Sie an das UKSH gebunden. 

Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.

So nehmen Sie Kontakt auf

Nationales Kompetenzzentrum Shared Decision Making am UKSH

Tel. 04 31 - 50 02 02 13

office.sdm.kiel@uksh.de

Fragen zum Behandlungsangebot

Unser  TK-PatientenService-Team berät Sie gern: 

Tel. 040 - 46 06 62 01 90
Mo. - Do. 8 - 18 Uhr
Fr.  8 - 16 Uhr