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Ja. Wenn Sie Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhalten, werden Sie versicherungspflichtig, es sei denn, Sie sind schon 55 Jahre alt oder älter.

Weitere Details

Sie können dann Ihre private Krankenversicherung kündigen und sich wieder bei der TK gesetzlich versichern.

TK-Mitglied werden

Erhalten Sie Bürgergeld, können Sie sich nicht gesetzlich krankenversichern, wenn Sie vorher privat versichert waren.