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Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit für Sie - auch dann, wenn Sie am Anfang Ihrer Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten.

Weitere Details

Ausnahme bei Abfindung

Erhalten Sie von Ihrem letzten Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung, sprich eine Abfindung, tragen Sie die Beiträge selbst - in der Regel in Form einer freiwilligen Weiterversicherung . Dies gilt, bis Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Unsere Spezialisten aus dem Bereich Mitgliedschaft und Beiträge informieren Sie gern zu Ihrer persönlichen Situation - Sie erreichen sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 460 66 10 10.