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Für Künstlerinnen und Künstler sowie für Publizisten und Publizistinnen gilt im Jahr 2024 der TK-Beitragssatz für die Krankenversicherung in Höhe von 15,8 Prozent. Darin ist der Zusatzbeitragssatz der TK von 1,2 Prozent bereits enthalten. Die Künstlersozialkasse übernimmt davon die Hälfte, also 7,9 Prozent.

Weitere Details

Außerdem fällt ein Beitrag zur Pflegeversicherung an. Der Beitragssatz liegt bei 3,4 Prozent. Die Hälfte davon trägt die Künstlersozialkasse, die andere Hälfte Sie selbst. Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich ihr Beitragssatz noch weiter reduzieren.

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zudem in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. An diesem Zuschlag beteiligt sich die Künstlersozialkasse nicht.

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