Der Arbeitgeber erhält von der TK im Rahmen der gesetzlichen Pilotierung weniger Informationen, als er das bisher durch die „Papierbescheinigung“ getan hat. Wir melden folgende Daten:
- Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit,
- Feststellung
- Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
- Vorliegen eines Arbeitsunfalls
- Arbeitsunfallfolgen oder Berufskrankheit
Weitere Details
Die Arztdaten werden Ihrem Arbeitgeber nur noch in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, anhand der 7-stelligen Arztnummer. Selbstverständlich erhält der Arbeitgeber auch weiterhin keine Diagnosen von uns!