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Eine Ersatzbescheinigung können Sie sich direkt über die TK-App (Rubrik "Bescheinigungen") oder "Meine TK" herunterladen oder gleich an Ihre ärztliche Praxis senden. 

Weitere Details

Wenn Sie noch nicht unsere Online-Services nutzen

Teilen Sie uns unter 0800 - 285 85 85 die Anschrift Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes mit. Wir senden die Versicherungsbescheinigung gern direkt dorthin.

Tipp: Mit der TK-App können Sie sich mit biometrischen Merkmalen einloggen - ganz ohne Versichertennummer und Passwort. So können Sie auch unterwegs unsere Online-Services wie den Versicherungsnachweis für die Praxis nutzen. 

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Grundsätzlich können Sie die Versichertenkarte nachreichen. Allerdings darf Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin nach zehn Tagen die Behandlung privat in Rechnung stellen, wenn Sie bis dahin nicht Ihre Chipkarte oder die Ersatzbescheinigung vorgelegt haben. Legen Sie danach bis zum Quartalsende Ihre Gesundheitskarte vor, muss Ihnen der Arzt oder die Ärztin die bezahlte Vergütung erstatten.