Bei einer angeordneten Quarantäne bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen den Verdienstausfall ersetzt. Wenn eine Erstattung des Verdienstausfalls möglich ist, zahlt der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt und erhält die Entschädigung auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück.
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Wenn Sie in Quarantäne müssen und keine Corona-Impfung vorweisen können, erhalten Sie in der Regel ab dem 1. November 2021 keine Entschädigungszahlung mehr. Das gilt für alle Personen, die eine Impfempfehlung haben und die sich impfen lassen können. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.