Ja, der Anspruch wird aufgrund der Corona-Pandemie erweitert - aktuell bis zum 7. April 2023. Bei Erkrankung des Kindes bleibt der erweiterte Anspruch darüber hinaus erhalten.

Damit Sie möglichst unkompliziert das Kinderkrankengeld erhalten können, nutzen Sie am besten "Meine TK" oder die TK-App, Bereich "Krankmeldung einreichen".

Weitere Details

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Alternativ können Sie den Antrag als PDF herunterladen und ausgefüllt per Post an diese Anschrift senden (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemie-bedingter Betreuung des Kindes (PDF, 622 kB)

Kinderkrankengeld-Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie in 2021, 2022 und 2023

Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 65 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind, maximal bei mehreren Kindern auf 130 Tage.

Der Anspruch gilt auch, wenn pandemie-bedingt

  • Kinderbetreuungs-Einrichtungen (Kinder-Tageseinrichtung, Horte, Kinder-Tagespflegestelle), Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen wurden oder 
  • für die Klasse oder Gruppe ein Betretungsverbot ausgesprochen (auch aufgrund einer Absonderung) oder 
  • Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert wurden oder 
  • die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinder-Betreuungsangebot eingeschränkt wurde oder 
  • von der zuständigen Behörde empfohlen wird, vom Besuch des Kindes in einer der genannten Einrichtungen abzusehen. 

Kinderkrankengeld nach Bedarf aufteilen

Haben Sie Ihr Kind nicht für einen durchgehenden Zeitraum, sondern zum Beispiel tageweise betreut, füllen Sie bitte pro Zeitraum jeweils den Antrag aus.

Wer kann Kinderkrankengeld beantragen?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind jünger als zwölf Jahre und gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist ebenfalls, dass es in Ihrem Haushalt niemanden gibt, der an Ihrer Stelle Ihr Kind betreuen kann.

Übertragung 

Eine Übertragung der zusätzlichen Anspruchstage aufgrund der Pandemie ist ebenfalls möglich, wenn der eigene Anspruch ausgeschöpft ist - vorausgesetzt, der Arbeitgeber, der den Elternteil dann freistellen muss, ist damit einverstanden.

Meldung Entgeltdaten 

Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihre Entgeltdaten automatisch, sofern Ihr Gehalt aufgrund der Betreuung Ihres Kindes gekürzt wurde. Sie brauchen dafür nichts tun.

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Ist die Betreuung erforderlich, weil Ihr Kind krank ist, reichen Sie uns bitte nach wie vor die ärztliche Bescheinigung ein.