Für Sie gelten in diesem Fall die gleichen Bedingungen wie für andere Arbeitnehmer:innen auch. Meldet der Betrieb, in dem Sie arbeiten, Kurzarbeit an, bekommen Sie Kurzarbeitergeld gezahlt. Diese Regelung galt bis zum 31. März 2022.
Für Sie gelten in diesem Fall die gleichen Bedingungen wie für andere Arbeitnehmer:innen auch. Meldet der Betrieb, in dem Sie arbeiten, Kurzarbeit an, bekommen Sie Kurzarbeitergeld gezahlt. Diese Regelung galt bis zum 31. März 2022.